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Kolpingsfamilie

Buchloe

Portrait Adolf Kolping
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«Bevollmächtigte haben eine sehr starke Stellung»

veröffentlicht am

Der stellvertretende Vorsitzende und Moderator Matthias Fack zeigte sich überwältigt: «Ich habe lange nicht mehr erlebt, dass das Kolpinghaus aus allen Nähten platzt.» Aber mit dem Informations- und Diskussionsabend zur Patientenverfügung habe die Kolpingfamilie ein Thema aufgegriffen, das den Menschen offenbar auf den Nägeln brennt.

Zuerst erläuterte der Ärztliche Direktor des Buchloer Krankenhauses, Dr. Ambros Ablasser, seine medizinische Sicht zu einer Patientenverfügung. Aus langjähriger Erfahrung wisse er, wie schwierig es sei, eine Lebensbedrohung einzuschätzen. Gar vorherzusagen, wie lange ein Mensch noch lebt, könne kein Arzt. In vielen Fällen habe er schon erlebt, dass ein Patient einige Tage wegen eines Atemproblems beatmet werden musste und wenig später die Klinik wieder verlassen konnte.

Für den Chefarzt gilt deshalb: «Im Zweifel immer für den Patienten. Gerade bei Notfällen muss man am Anfang immer für eine Behandlung sein, weil in den ersten Tagen die Folgen noch nicht absehbar sind.

»Erst bei irreparablen Krankheiten und Lebensbedrohung solle man über langfristige lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. Beispielsweise bei künstlicher Ernährung mit einer Magensonde sei dies der Fall.

Für Notar Dr. Heinrich Winkelmann war die «Handhabung von Patientenverfügungen aus juristischer Sicht jahrelang unbefriedigend geregelt». Seit einem Jahr ist sie jetzt gesetzlich festgelegt. «Wir haben eine Patientenautonomie», erklärte Winkelmann, deshalb seien Behandlungswünsche für Ärzte und Angehörige immer verbindlich. «Weil Entscheidungen irgendwann nicht mehr selbst getroffen werden können, sollte rechtzeitig ein Vorsorgebevollmächtigter, dem man vertraut, benannt werden», so der Notar. Andernfalls werde ein Gericht einen Betreuer bestellen. «Vorsorgebevollmächtigte haben eine sehr starke Stellung», betonte Winkelmann.

Sie treffen die Entscheidungen. Die Ärzte stehen dabei nur beratend zur Seite. Der Spielraum für Entscheidungen sei in der Patientenverfügung festgelegt.

Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie schwierig das Thema ist. Die Referenten mussten viele, auch ganz praktische Fragen beantworten. So wurde deutlich, dass alte Patientenverfügungen nicht mehr gelten. Für neu verfasste Verfügungen sei weder eine ärztliche Beratung, noch eine regelmäßige Aktualisierung notwendig. Kinder sind nicht automatisch Bevollmächtigte, auch sie müssen schriftlich benannt werden.

Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung sei nicht unbedingt notwendig, sie müsse aber schriftlich verfasst werden und die gesetzlich vorgegebenen Formen eingehalten. Die Dokumente liegen beim Vorsorgebevollmächtigten, der sich um den Patienten kümmern und dessen Wünsche einfordern müsse.