Vorteile der Kolping-Mitgliedschaft
Kolpingmitglieder profitieren von der Gemeinschaft mit anderen engagierten Christen. Dabei verstehen sie sich als Weg-, Glaubens-, Bildungs- und Aktionsgemeinschaft.
Darüber hinaus haben Mitglieder aber auch finanzielle Vorteile. Diese werden ihnen bei der Vorlage ihres Mitgliedsausweises gewährt.
- Kostenlose Zusendung des Kolpingmagazins inkl. x-mag
- Kostenfreie Unfallversicherung bei Kolping-Veranstaltungen
- Rabatte auf den Übernachtungspreis in einigen Kolping-Hotels 1)
- Vergünstigungen in verschiedenen Kolping-Ferienstätten 1)
- Rabatte auf die Miete oder für Freizeitveranstaltungen in einzelnen Kolping-Jugendwohnheimen 1)
- Preisnachlässe auf Kurse verschiedener Kolping-Bildungswerke 1)
- Kostenloser Ehrenamtsnachweis für engagierte Mitglieder zur Dokumentation für Bewerbungsunterlagen
- Vergünstigungen bei den Workcamps der Kolping-Jugendgemeinschaftsdienste 2)
- Zuschüsse für Kolpingsfamilien für Veranstaltungen mit Kolpingmitgliedern
- Jubiläumsgutscheine bei 25-, 50- und 75-jähriger Mitgliedschaft 3)
- Kostenlose Erstberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch Kolping-Experten
- Anwaltliche Erstberatung durch einen Anwalt des Bundes katholischer Rechtsanwälte – BKR – in einem Rechtsgebiet zu je 50 Euro (unser Ansprechpartner vor Ort: Hans-Helmut Fensterer, Diözesanbeauftragter des BKR für die Diözese Speyer)
- Kostenfreie Beratung bei Fragen zur Rente durch die Kolping-Berater
- Günstige Versicherungsprodukte beim Ecclesia Versicherungsdienst 4)
Jahresbeiträge (gültig ab 01.01.2020):
alle Kinder und Jugendlichen unter 13 Jahren zahlen keinen Beitrag
Einzelbeitrag 14 – 17 Jahre: 12,00 €/Jahr 5)6)7)
Einzelbeitrag ab 18 Jahre einschl.: 36,00 €/Jahr 5)6)
Ehepaare und Familien mit Kindern bis 18 Jahre: 48,00 €/Jahr 5)6)
Alternativ zu den laufenden Zahlungen der Mitgliedsbeiträge besteht seit dem 1. Januar 2005 die Möglichkeit, eine Spende („Einmalbeitrag“) an die „Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland“ zu entrichten. Damit wird einerseits ein ganz wichtiger Beitrag zur finanziellen Zukunftssicherung des Kolpingwerkes und der Kolpingsfamilie geleistet. Andererseits wird durch diese Spende der Mitgliedsbeitrag für die Zukunft abgelöst.
Da es sich hierbei um eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung handelt, kann diese – wie Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke auch – steuerlich geltend gemacht werden. Die Summe des zu versteuernden Einkommens verringert sich entsprechend.
Die Mitgliedschaftsrechte bleiben in vollem Umfang für die Dauer der Mitgliedschaft erhalten. Auch nach Beendigung der Mitgliedschaft (Austritt oder Tod) werden die Kolpingsfamilie und das Kolpingwerk weiterhin einen Zuschuss in Höhe des gültigen Beitrages aus der Spende erhalten. Damit erzielt der „Einmalbeitrag“ eine dauerhafte Wirkung.
Mit der Spende an die „Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland“ in Höhe von mindestens 1.500,- Euro bzw. mindestens 2.250,- Euro für Ehepaare wird ein Kapitalstock (Stiftungskapital) aufgebaut. Aus den Erträgen erhält die Kolpingsfamilie als Ersatz für den Mitgliedsbeitrag einen Zuschuss aus der Stiftung in Höhe von 15,00 Euro bzw. 22,50 Euro für Ehepaare. Das Kolpingwerk erhält ebenfalls einen Zuschuss aus den Kapitalerträgen. Die Zahlung des Einmalbetrages kann auch in maximal drei Jahresraten erfolgen. Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Einzahlung der letzten Rate.
Aufnahmeantrag Einzelmitgliedschaft
Aufnahmeantrag Familienmitgliedschaft
oder Anmeldung mit Flyer “Mitglied_werden bei Kolping”
1) Bitte bei der Buchung nachfragen.
2) 50 Euro Rabatt bei der Teilnahme an einem Workcamp außerhalb Europas – und 30 Euro innerhalb Europas
3) Gutschein für kostenfreie Übernachtung mit Frühstück in einer Kolping-Ferienstätte beziehungsweise einigen Kolping-Hotels
4) Versicherungspartner des Kolpingswerkes Deutschland
5) per Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01. April 2019
6) Angaben ohne Gewähr, aktuelle Beiträge beim Vorstand erfragen
7) Falls nicht bereits durch einen Familienbeitrag abgedeckt ist