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Kolpingsfamilie

Hessheim

Portrait Adolf Kolping
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Entwurf der neuen Satzung unsere Kolpingsfamilie

veröffentlicht am

Neue Satzungen für Kolpingsfamilien:
Die Kolpingsfamilien müssen derzeit eine neue Satzung beschließen!
Lesen Sie hier, warum dies erforderlich ist, und wie Sie den Entwurf unserer neuen Satzung einsehen können.
Warum?
Aufgrund von Änderungen im Vereins- und Steuerrecht ist der Beschluss einer neuen Satzung notwendig. In diesem Zusammenhang wurden verbandsspezifische Entwicklungen in der neuen Satzung aufgenommen (Leitungsteam-Modell oder Vorsitzenden-Modell, Geistliche Leitung). Der Beschluss der neuen Satzung dient zum Schutz der Verantwortlichen in der Kolpingsfamilie (Vorstand). Denn nur mit der neuen Satzung sind die Kolpingsfamilien künftig rechtlich korrekt aufgestellt. Derzeit greifen Übergangsregelungen. Beispiel: Banken werden künftig bei Bankgeschäfte nur noch dann  für die Kolpingsfamilie tätigen, wenn eine neue Satzung beschlossen wurde und vorgelegt werden kann, die die neuen Bedingungen erfüllt. Spendenbelege können nur noch über die Kolpingsfamilie direkt ausgestellt werden, und dieses ist wiederum nur möglich, wenn deren Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt ist.
Das Kolpingwerk Deutschland hat dazu Mustersatzungen entwickelt, die diese rechtlichen Belange berücksichtigt.
Die Vorstandsschaft der Kolpingsfamilie Heßheim hat daraus mit Unterstützung des Diözesanvorstand bereits einen Entwurf einer Satzung ausgearbeitet, der auf die Aktionen und Tätigkeitsfelder unserer Kolpingsfamilie zugeschnitten ist. Den Mitgliedern wurde inzwischen dieser Entwurf zugestellt.
Die Mitgliederversammlung wird am 11. April 2016 über die neue Satzung entscheiden.
Klicken Sie auf “Anhang downloaden”, um den Satzungsentwurf der Kolpingsfamilie Heßheim einzusehen.