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Baden-Württemberg

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Das Kolpingwerk LV Baden-Württemberg fordert Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in Blockbeschulung

veröffentlicht am

Für junge Menschen, insbesondere für Auszubildende, stellt der Wohnungsmarkt eine große Herausforderung dar, die in Zukunft weiter zunehmen wird. Das Förderprogramm „Junges Wohnen“ greift zu kurz und benachteiligt Auszubildende in Blockbeschulung (Blockschüler*innen), denn sie haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Zudem stellt der Förderausschluss die gemeinnützige Trägerlandschaft des Jugend-/Azubiwohnens vor immense Herausforderungen, die bestehenden Wohnheime zu erhalten und zu modernisieren.

 

Blockschüler*innen nicht im Förderprogramm „Junges Wohnen“ berücksichtigt

Das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ eröffnet Fördermöglichkeiten zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende. Baden-Württemberg hat seine Förderrichtlinie definiert und am 24. Januar 2024 einen entsprechenden Förderaufruf veröffentlicht. Wie wir im Kolpingwerk und in der Trägerlandschaft des Jugend-/Azubiwohnens bereits befürchtet haben, ist die Förderung von Wohnheimplätzen für Blockschüler*innen nicht berücksichtigt. Aufgrund des Kriteriums der „kurzfristigen“ Unterbringung schließt die Landesrichtlinie die Förderung von Wohnraum für Blockschüler*innen aus. Im Arbeitskreis Jugendwohnen der LAG Jugendsozialarbeit BW, dem auch die Kolping-Träger des Jugendwohnens angehören, wird davon ausgegangen, dass rund 80 Prozent der Jugendwohnheime in Baden-Württemberg von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Förderung geht an der Realität der Wohnheime vorbei.

Damit wird die Landesregierung dem proklamierten Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende zu schaffen, nicht gerecht. Es ist erfreulich, dass Mittel für die Neuschaffung und den Ausbau von Wohnheimkapazitäten für Auszubildende in Dauerwohnverhältnissen bereitgestellt werden. Jedoch ist es nicht nachvollziehbar, dass im gleichen Zug für den Erhalt und den notwendigen Sanierungsbedarf der bestehenden Wohnheime mit überwiegender Blockschülerbelegung keine Mittel zur Verfügung stehen.

 

Das Jugend-/Azubiwohnen als wesentlicher Gelingensfaktor für erfolgreiche Ausbildungsverläufe

In der Regel wird in den Wohnheimen bei der Platzbelegung nicht zwischen Auszubildenden in Blockbeschulung und dauerhaft untergebrachten Auszubildenden unterschieden. Häufig sind in den Wohnheimen Blockschüler*innen und Dauerbewohner*innen gemischt untergebracht – je nach Konzept und Nachfrage. Die Beherbergung von Blockschüler*innen überwiegt jedoch deutlich und ist ebenfalls im Interesse des Landes. Wichtig ist, dass Auszubildenden der notwendige Wohnraum und die erforderliche Begleitung während der Ausbildung zur Verfügung steht – unabhängig davon, wie die Ausbildung und der Berufsschulunterricht im Detail organisiert sind. Im Übrigen kann auch bei Blockschüler*innen von einer dauerhaften Unterbringung ausgegangen werden, da die Wohnheime von den Auszubildenden in der Regel vertraglich vereinbart über den gesamten Ausbildungszeitraum (blockweise) genutzt werden.

 

Immense Herausforderungen für gemeinnützige Trägerlandschaft des Jugend-/Azubiwohnens

Möglicherweise ist es politischer Wille, dass die Mittel, die für Auszubildende vorgesehen sind, gegebenenfalls zweckentfremdet in die Finanzierung des sozialen Wohnbaus abfließen, wenn der deutlich überwiegende Teil der Wohnheime von der Förderung strukturell ausgeschlossen wird. Diese Möglichkeit sieht das Bund-Länder-Programm für „überschüssige“ Mittel vor.

Der faktische Förderausschluss von Wohnraum für Blockschüler*innen stellt die gemeinnützige Trägerlandschaft des Jugend-/Azubiwohnens vor immense Herausforderungen, da zukünftig keine Fördermöglichkeit zum Erhalt und zur Modernisierung der bestehenden Wohnheime zur Verfügung steht. Der Investitionsbedarf der Wohnheime übersteigt schon heute die finanziellen Möglichkeiten der gemeinnützigen Träger bei weitem. Das kann nicht im Interesse unseres Landes sein. Der Förderausschluss schadet unseren Auszubildenden, den Berufsschulstandorten und bringt die ohnehin schon unter Druck stehenden Wohnheime in eine noch prekärere Lage.

 

Das Kolpingwerk fordert mit Nachdruck und im Schulterschluss mit weiteren Trägern des Jugendwohnens die Anpassung der Förderrichtlinien, damit das Jugend-/Azubiwohnen in Baden-Württemberg eine Zukunft hat.

 

Für den Landesvorstand

Wolfgang Bandel, Landesvorsitzender

Robert Klima, Landesgeschäftsführer

Walter Humm, Landespräses

 

Weiterführende Links

Kolping – Jugendwohnheime in Baden-Württemberg