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Ein Stück vom Förderkuchen für das Jugend- und Azubi-Wohnen

veröffentlicht am

Bei der bauinvestiven Förderung von Jugendwohnheimen gibt es gesetzliche Änderungen.

Das bisher laufende Programm der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung bauinvestiver Maßnahmen im Jugendwohnen lief nach letzter Fristverlängerung am 30.06.2023 aus.

Waren Förderungen bisher über die Bundesagentur für Arbeit möglich, hat die Bundesregierung nun das neue Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ aufgelegt.

Das bundesweite Förderprogramm hat ein Volumen i.H.v. 500 Mio. Euro, u.a. zum Erhalt und zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Im Detail kommt es nun auf die Ausgestaltung der Förderrichtlinien in Baden-Württemberg an.

Es sorgt beim Kolpingwerk Landesverband und insbesondere bei den Stuttgarter Kolpinghäusern e.V für Befürchtungen, dass bauinvestive Förderungen von Jugendwohnheimen mit überwiegender Beherbergung von Auszubildenden in Blockbeschulung in geringerem Ausmaß bezuschusst werden – oder gar durch die Förderkriterien nicht berücksichtigt werden.

Wie wird das neue Gesetzkonkret in Baden-Württemberg ausgestaltet; mit welchen Fördersummen wird zu rechnen sein? Und wird es auch in Zukunft verlässliche und langfristige Förderungen geben, die den Trägern von Jugendwohnheimen langfristige Planungssicherheit bei Neubauten und Sanierungen von Wohnheimen gibt?

Das Kolpingwerk Baden-Württemberg hat zu diesen Fragen den grünen Landtagsabgeordneten Erwin Köhler eingeladen, um von ihm den aktuellen Stand der Ausgestaltung des neuen Förderprogramms zu erfahren. An dem Gespräch nahmen die beiden Vorsitzenden des Kolpingwerks Baden-Württemberg, Wolfgang Bandel und Eberhard Vogt sowie Landespräses Walter Humm teil. Außerdem der Geschäftsführer des Landesverbandes und Vorstand der Stuttgarter Kolpinghäuser Robert Klima

Erwin Köhler ist seit zwei Jahren Landtagsabgeordneter der Grünen/Bündnis 90. Er ist stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen, der sich thematisch mit Fragen zum Jugendwohnen für Auszubildende beschäftigt. Köhler verstand die Sorgen seiner Gesprächspartner. Er hatte sich zuvor bei einem Hausrundgang ein Bild vom Jugend- und Azubiwohnen im Kolpinghaus Bad Cannstatt machen können. Köhler gefiel das neu und modern sanierte Jugendwohnheim, das den jungen Auszubildenden nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch pädagogische Begleitung bietet.

Man warte auf genauere Vorgaben der Bundesregierung, erklärte Köhler. Sobald sie vorlägen, werde das Land Baden-Württemberg an die gesetzliche Ausgestaltung gehen. Sobald das Gesetzt steht, also ein Referentenentwurf vorliegt, könne man u.a. im Anhörungsverfahren als Träger von Jugendwohnheimen seine Bedenken einbringen.

Robert Klima erklärte die Situation der Träger von Jugendwohnheimen. Dort sei man bezüglich des neuen Gesetzes hoch sensibilisiert und man habe die Sorge, dass überwiegend das Studierendenwohnen gefördert werde und das Jugendwohnen – insbesondere für Auszubildende in  Blockbeschulung – hinten runterfalle. Robert Klima betonte, dass das Jugendwohnen in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert habe. Wenn es im ländlichen Raum immer weniger Berufsschulen gebe, seien Wohnheime wie die Stuttgarter Kolpinghäuser für Berufsschüler im Blockunterricht immer wichtiger, um unzumutbar weite Schulwege zu vermeiden und um geeignete Rahmenbedingungen für die Ausbildung zu gewährleisten. So gebe es inzwischen Bundesfachklassen und Landesfachklassen für zahlreiche Ausbildungsberufe. „Das Jugend- und Azubiwohnen wird aber leider von der Politik oft vergessen, obwohl es ein wichtiger Gelingensfaktor für eine erfolgreiche Ausbildung ist“, sagte Klima.

Er appellierte für die Notwendigkeit langfristig angelegter Förderprogramme. Nur diese gäben den Trägern von Jugendwohnheimen bei Sanierungen die notwendige Planungssicherheit, da sich die Planung und die Sanierungsmaßnahmen selbst oft über Jahre erstreckten. Das habe man bei der Sanierung des Kolpinghauses Bad Cannstatt mit einer Investitionssumme von 21,8 Millionen Euro über sechs Jahre selbst erlebt.

Wie geht es nun weiter? Auch wenn Erwin Köhler noch nichts Konkretes zur Gesetzesausgestaltung sagen konnte, die Abstimmungen zwischen den betroffenen Ministerressorts dauern wohl noch an, so sei eines klar: die Mittel sind begrenzt. Gleichwohl versprach er, ein waches Auge auf die Ausgestaltung des Gesetzes zu haben und Kontakt mit dem Landesverband aufzunehmen, sobald er Neues erfahre. Es gehe darum, dass auch das Jugend- und Azubi-Wohnen – auch bei der Beherbergung von Blockschülern – ein Stück vom Förderkuchen abbekomme.

Bild: MdL Erwin Köhler (Mitte) tauschte sich mit dem Kolping-Landesverband zum Thema Jugendwohnen aus. Im Bild von links: Landespräses Walter Humm, Landesvorsitzender Wolfgang Bandel, Erwin Köhler, Stellvertr Landesvorsitzender Eberhard Vogt und der Vorstand der Stuttgarter Kolpinghäuser Robert Klima. Bild: Kolping Baden-Württemberg