Entenrennen

Spielregeln für das 3. Tittmoninger Entenrennen

1.) Zum Entenrennen zugelassen sind nur “Tittmoninger Rennenten”, für die ein gültiger Wettschein von 3.-€ erworben wurde. Die Rennenten sind fortlaufend nummeriert. Die Nummer der Ente stimmt mit der Nummer auf dem Wettschein überein.

2.) Gemäß § 4 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind Minderjährige von der Teilnahme und somit vom persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen.

3.) Das Starten der Rennenten erfolgt gleichzeitig und ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters (Kolpingsfamilie Tittmoning). Von nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke geschwommen sind. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteile der Rennstrecken. Erforderliche Befreiungsversuche werden ggf. vom Veranstalter durchgeführt.

4.) Es ist nicht gestattet Enten selbst zu befreien. Die Veranstaltung findet in einem Landschaftsschutzgebiet statt. Es dürfen die Wege nicht verlassen werden. Bitte achten Sie auf diese schützenswerte Natur.

5.) Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs unanfechtbar fest.

6.) Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen am Veranstaltungstag nach Beendigung des Rennens am Spielplatz in der Wasservorstadt in Tittmoning. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe als Liste auf der Internetseite www.entenrennen-tittmoning.de Die Gewinnübergabe erfolgt bei der Siegerehrung. Hierbei ist der gültige Wettschein vorzulegen.

Der Wert der Sachpreise kann nicht in Geld ausgezahlt werden.

7.) Nicht anwesende Gewinner haben nach dem Rennen die Gelegenheit, ihre Preise gegen Vorlage des gültigen Wettscheins abzuholen. Ort und Zeit wird über die Presse und im Internet veröffentlicht. 

8.) Die Tittmoninger Rennenten werden nach dem Rennen vom Veranstalter eingesammelt.

Alle Rennenten sind und bleiben Eigentum der Kolpingsfamilie Tittmoning.

9.) Mit dem Erwerb eines Wettscheins akzeptieren Sie die Spielregeln des Tittmoninger Entenrennens und sind zur Teilnahme berechtigt.

10.) Das Rennen findet bei jeder Witterung statt.

11.) Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe, welche der Veranstalter

nicht zu vertreten hat, verfallen alle Rechte aus dem Wettschein. Der Veranstalter bemüht

sich aber -ohne Rechtspflicht- um einen Ersatztermin, der auf der oben genannten Homepage bekanntgegeben wird.

12.) Mit der Aushändigung des Wettscheins werden die Spielregeln akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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