Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber selbst bestimmen, welche Entscheidungen in den Sozialversicherungen getroffen werden. Alle 6 Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden.
Die Selbstverwaltung unserer Sozialversicherungssysteme gehört zu den Strukturprinzipien unseres Sozialstaates. Auf diesem Weg wirken wir an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben verantwortlich mit. Sie stärkt die Sozialpartnerschaft und unterstützt eine friedliche und demokratische Entwicklung der Gesellschaft.
Die christliche Botschaft ist eine Aufforderung an alle Menschen, durch Solidarität die Gesellschaft menschlich, sozial und gerecht zu gestalten. Die Solidarität der Starken mit den Schwachen, der Gesunden mit den Kranken und der Generationen untereinander ist auch zukünftig unsere Orientierung für mehr soziale Gerechtigkeit.
Dafür engagieren sich Männer und Frauen aus drei christlichen Verbänden, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), dem Kolpingwerk Deutschland und dem Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA).
Denn unser Blick ist auf den Menschen gerichtet. Seine Hoffnungen und Ängste, seine Freuden und Leiden stehen im Mittelpunkt unseres Engagements in der sozialen Selbstverwaltung, der Rentenversicherungen, der Kranken- und Pflegeversicherungen sowie der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungen auf regionaler und auf Bundesebene.
Das Engagement der drei Verbände wurzelt in einer langen Geschichte für mehr soziale Gerechtigkeit. Der Einsatz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor über 100 Jahren führte zum Aufbau der sozialen Sicherungssysteme, um die größten Lebensrisiken im Alter, bei Krankheit und Unfall zu minimieren. Sie wussten um die Bedeutung der eigenen Kraft, diese Sicherheiten in einer Selbstverwaltung zu gestalten. Diese Selbstverwaltung gilt es zu stärken und weiterzuentwickeln und nicht allein der Politik zu überlassen.