Mitgliederservice

Unser Imageflyer

In Kürze findest Du hier unseren Imageflyer zum Download.


Veranstaltungskalender 1. Halbjahr 2023

Veranstaltungskalender 2. Halbjahr 2022


Mitgliedschaft | Beiträge

Hintergründe zur  Beitragsordnung 2023

  • Nur noch 3 Altersstufen
    0 – 17 Jahre | 18 – 26 Jahre |ab 27 Jahre
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit einem Kolpingmitglied werden im Bundesverband beitragsfrei gestellt
  • Vereinfachte allgemeine Beitragsstruktur
    Die Tabelle stellt dar, in welchen Beitragsgruppen die derzeitigen Beitragsgruppen einmünden
    (Anmerkung: Mitglieder der bisherigen Beitragsgruppe 55 werden zukünftig bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres in der neuen Beitragsgruppe 30 geführt)
  • Bei Erwachsenen in häuslicher Gemeinschaft ab 27 Jahren ist die Beitragszahlung für weitere Personen halb so hoch wie für die erste Person
  • Mitglieder, die den Einmalbeitrag leisten, werden beitragsfrei gestellt
  • Umstellung der Zahlungsweise von Quartalsrechnung auf Jahresrechnung
    Neuer Stichtag für Änderungen mit Beitragsauswirkungen: November des laufenden Jahres für das Folgejahr | Der Beitragseinzug erfolgt ab 2023  in der Regel in der Mitte des 1. Quartals (geplant ist jeweils der Februar)
  • Neu! Einführung eines Sozialbeitrages mit bundesweit einheitlichen Kriterien

Die Mitgliederversammlung hat am 28.08.2022 die folgende Beitragsordnung verabschiedet:

Zudem wurde beschlossen, dass der Beitrag zu Beginn eines jeden Jahres mittels verpflichtendem SEPA-Lastschriftmandat in einer Summe erhoben wird.

Anmerkung: Kündigungen sind nur schriftlich und mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende möglich.

Stand: 22.02.2022

Mit der Beitragsordnung 2023 wird neben den neuen regulären Beitragsgruppen auch ein neuer, sogenannter Sozialbeitrag eingeführt.

Um über alle Kolpingsfamilien hinweg eine einheitliche Anwendung zu garantieren, sind bundesweit die gleichen Kriterien zu erfüllen.

Der künftige Sozialbeitrag kann erstmalig mit dem Beitragsjahr 2023 in Anspruch genommen werden.
Um den Sozialbeitrag gewähren zu können, ist vom Mitglied gegenüber dem Vorstand die persönliche wirtschaftliche Bedürftigkeit nachzuweisen.

Anerkannt werden als Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit die jeweiligen Leistungsbescheide über die Bewilligung von:

  • ALG II (Arbeitslosengeld II) nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)

Die Prüfung wird vom Vorstand der Kolpingsfamilie durchgeführt.

Die Prüfung der Kriterien erfolgt in unserer Kolpingsfamilie durch den / die jeweilige/n Vorsitzende/n und Kassierer/in.

Über die Anwendung des Sozialbeitrags wird jeweils für ein Jahr entschieden. Für das jeweilige Folgejahr ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit erneut nachzuweisen.
Aufgrund der Rechnungslegung des Bundesverbandes gegenüber den örtlichen Kolpingsfamilien kann die Gewährung des Sozialbeitrages ab dem Folgejahr nur dann erfolgen, wenn der Nachweis jeweils bis Mitte November uns vorliegt.

Wenn Du Dich angesprochen fühlst und ab dem Jahr 2023 den Sozialbeitrag nutzen möchtest, wende Dich vertrauensvoll an Reinhild Neißkenwirth gen. Schroeder und/oder Michael Tegethoff. Die Kontaktdaten findest Du hier.

Die eingereichten Unterlagen (Kopie des jeweiligen Nachweises) sowie die abschließende Entscheidung des Vorstandes werden 10 Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Das Bundessekretariat behält sich eine Überprüfung der örtlichen Entscheidungen vor. Sollte das Bundessekretariat unserer eigenen Entscheidung nicht folgen, so informieren wir das betroffene Mitglied schnellstmöglich und bitten um Nachzahlung einer möglichen Beitragsdifferenz.

Stand: 20.01.2022

Der Einmalbeitrag ist seit mehreren Jahren die Chance auf eine lebenslange, beitragsfreie Mitgliedschaft im Kolpingwerk.

Aktuell beträgt die Höhe 1.800 €.

Einmalbeitrag: Für Dich – Für Uns – Für Kolping

Die Vorteile des Einmalbeitrages liegen auf der Hand:

  • Für Dich: Lebenslange Beitragsfreiheit = Nie mehr Beiträge zahlen!
  • Für Uns: Jährlicher Zuschuss von derzeit 15 € für Deine Kolpingsfamilie
  • Für Kolping: Sicherung der Zukunft des Verbandes und dessen Arbeit durch Schaffung einer verlässlichen Grundlage und Absicherung der finanziellen Zukunft des Kolpingwerkes Deutschland

Weitere Informationen zum Einmalbeitrag findest Du auf den Seiten des Kolpingwerks Deutschland.
Den zentralen Informationsflyer zum Einmalbeitrag findest Du hier.

Unsere Tipps rund um den Einmalbeitrag:

TIPP 1:
Der Einmalbeitrag wirkt steuervermeidend in Deiner nächsten Einkommenssteuererklärung.

TIPP 2:
Zahlung in bis zu drei Raten möglich.
Die Beitragsfreistellung erfolgt dann nach Eingang der letzten Rate.
Detailfragen zur Umsetzung an:

Nora Hochhausen-Welti *)
Spendenkommunikation, Einmalbetrag
Kolpingwerk Deutschland
Telefon 0221 / 20701-116

*) Stand: 02.10.2022 /
Quelle: https://www.kolping.de/ueber-uns/die-stiftung/einmalbetrag-und-zustiftungsbetrag/

Das Wirken unseres Verbandes in die Welt hinein basiert auf unserer Verortung in der katholischen Kirche. Die Christliche Gesellschaftslehre ist für uns Maßstab bei der Bewertung politischer und gesellschaftlicher Prozesse. Für unsere Handlungsfelder – Junge Menschen, Arbeitswelt, Familie und Eine Welt – setzen wir uns ein. Wir suchen Menschen, die uns auf diesem Weg begleiten, die bereit sind, sich zu engagieren und sich einzubringen. Sei dabei!

Mitgliedsantrag

Vordrucke für die in unserer Kolpingsfamilie zuständigen Vorstandsmitglieder zur Prüfung der Voraussetzungen zur Gewährung des Sozialbeitrages:

Antrag auf Gewährung des Sozialbeitrags [PDF, 07.07.2022]