Gemeinnützigkeit und Spenden

Rechtsform:
Wir, die Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte, sind nach § 1 Abs. 2 unserer Satzung ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.), aber durch klare Satzungsregelungen und Vorstand voll handlungsfähig.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
Wir sind nach dem uns vorliegenden Feststellungsbescheid vom 22.05.2019 zur Körperschaftssteuer durch das Finanzamt Bottrop als gemeinnützig anerkannt, weil wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und zwar im Einzelnen:

– Förderung der Religion, der Altenhilfe sowie von Ehe und Familie
– Förderung der Volks und Berufsbildung
– Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
– Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Spendenbescheinigungen:
Wir können daher abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen („Spendenbescheinigungen“) ausstellen. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit und zu Spendenquittungen sprechen Sie bitte den Vorstand an.

Sie möchten spenden?
Hierüber freuen wir uns sehr. Für unsere Arbeit ist finanzielle Unterstützung sehr hilfreich. Unser Engagement können Sie durch Ihre Spende weiterbringen.

Herzlichen Dank
Ihre Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte

Sparkasse Bottrop
Konto: 5330
Bankleitzahl: 424 512 20
IBAN: DE27 4245 1220 0000 0053 30
BIC: WELADED1BOT