Über Uns

Kolping Stiftung Diözesanverband Berlin

Die Kolping-Stiftung  Diözesanverband Berlin ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung  des Kolpingwerkes im Erzbistum Berlin und des Kolpinghaus Berlin e. V.  im November 2010 gegründet worden. Sie ist eine unselbständige Stiftung  unter dem Dach der Gemeinschafts-stiftung Kolpingwerk Deutschland.

Seit vielen Jahren gehen die öffentlichen Zuwendungen zurück. Darauf hat der Diözesanvorstand des Kolpingwerkes mit der Gründung der Stiftung reagiert. In der Satzung hat der Vor-stand  als Zweck dieser Stiftung die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln  festgelegt, um die vielfältige Arbeit des Kolpingwerkes im Erzbistum  Berlin dauerhaft in angemessener Wei-se zu sichern. Als Schwerpunkte dieser Arbeit gelten mittel- und langfristig insbesondere:

  • die Arbeit mit und für junge(n) Menschen
    z.B.  Förderung der Jugendverbandsarbeit; Heranführung junger Menschen an  christliche Werte; Orientierung geben für ein selbstgestaltetes,  verantwortliches Leben.
  • das Engagement in der Arbeitswelt
    z.B.  Unterstützung von Aktivitäten, die der Berufsorientierung junger  Menschen oder der Verbesserung der Vermittlungsaussichten  benachteiligter Zielgruppen dienen.
  • die Arbeit mit und für Familien bzw. Senioren
    z.B. zur Förderung der Alten- und Jugendhilfe beispielsweise durch Durchführung von Er-holungsmaßnahmen.
  • den Einsatz für die Eine-Welt
    z.B. zur Förderung der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe z. B. durch Mitgestal-tung  von Entwicklungsprojekte (Partnerschaftsarbeit mit dem Kolpingwerk  Kosovo) und beim internationalen Jugendaustausch (z. B.  generationsübergreifende Workcamps im Frauenkonzentrationslager  Ravensbrück).

Sie können durch Zustiftungen unser Engagement dauerhaft unterstützen:

Kolping Stiftung DV Berlin
IBAN: DE31 3706 0193 0036 3860 10
BIC: GENODED1PAX

Unsere Stiftung ist gemeinnützig. Daher stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Zuwendung aus.

Ansprechpersonen:  Jens Oberbüscher, Dr. Martin Weber und Meinrad Stenzel
alle sind zu erreichen unter Tel. 030-78 95 12 86;  nach Absprache

Hier der aktuelle Flyer

  • Zustiftungen und Spenden
    Zuwendungen an die Kolping-Stiftung  erfolgen durch Zustiftungen oder Spenden und zwar als einmalige oder  regelmäßige Zuwendung. Da die Stiftung darauf angelegt ist, auf viele  Jahre die gemeinnützigen Projekte des Kolpingwerkes zu unterstützen,  sind Zustiftungen besonders wertvoll.
  • Zustiftung
    Bei  Zustiftungen handelt es sich um Zuwendungen, die das Kapital der  Stiftung erhöhen. Geldzuwendungen, die also als Zustiftung bezeichnet  sind, werden nicht zeitnah für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt,  sondern dienen langfristig dem Zweck der Stiftung. Die Zustiftung selbst  wird nicht angetastet.
    Dadurch dass Zustiftungen das  Stiftungskapital erhöhen, tragen sie dauerhaft zu höheren  Kapitalerträgen der Stiftung bei. Aus diesen Erträgen fördert die  Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke.
  • Spenden
    Spenden  an die Stiftung werden zeitnah für gemeinnützige Zwecke der Stiftung  verwendet. Zeitnah heißt im steuerlichen Sinne, dass die Spende im Jahr  der Zuwendung oder im Jahr darauf zu verwenden ist.
    Die Spende kann  nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden. Sie entfaltet ihre Wirkung  kurzfristig; sie wird zeitnah für gemeinnützige Zwecke verbraucht.
  • Stiften statt schenken
    Eine Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, sind Zustiftungen oder Spenden aus besonde-rem Anlass. Egal ob Geburtstag, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Klassen-treffen –  die ganz private Bitte an die Gäste um eine Zustiftung ist ein  wertvoller Beitrag zum Aufbau des Stiftungskapitals, um auf diese Weise  langfristig die Aktivitäten der Stiftung zu ermöglichen.
  • Zuwendungen im Todesfall
    Wer  keine Erben hat und über den Tod hinaus sicherstellen möchte, dass sein  Lebenswerk sinnvollen und gemeinnützigen Zwecken dienen soll, kann sein  Vermögen oder einen Teil desselben durch Zustiftung in die Kolping  Stiftung Diözesanverband Berlin dauerhaft für die gemeinnützigen Ziele  des Kolpingwerkes einsetzen.
    Gegebenenfalls kann in der Kolping Stiftung ein eigener Stiftungsfond mit dem Namen des Erblassers eingerichtet werden.

Auf Wunsch geben wir gerne Rat.