Historisches

1949 Vortrag "Wie funktioniert die Bundesrepublik?" am 22. August

Der parlamentarische Rat in Bonn hat seine Arbeit beendet und die Bundestagswahl steht vor der Tür. Obwohl in allen Zeitungen über den Verfassungsentwurf diskutiert wird, sind uns die einzelnen Begriffe: Bundesrat, Bundestag und Bundesversammlung noch nicht so recht klar. Aus diesem Grund sprach heute Abend Kolpingsbruder Rektor Roggenkamp über dieses Thema. Mit wenigen Worten wusste er uns dieses Durcheinander von Begriffen auseinanderzulegen, so dass wir nun bei der Wahl wissen, worum es geht.

Historische Informationen

Am  1. Juli 1948 beauftragten die drei Westmächte die Ministerpräsidenten ihrer Zonen mit der Gründung eines westdeutschen Teilstaates. Diese einigten sich auf die Einsetzung eines Parlamentarischen Rates, der von den Landtagen gewählt wurde. Die 65 Mitglieder des Rates traten am 1. September 1948 in Bonn zusammen. Sie berieten einen Verfassungsentwurf, der zuvor von Verfassungsjuristen erarbeitet worden war. Nach Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat und Zustimmung durch die Westmächte sprachen sich zehn Landesparlamente für das Grundgesetz aus, der Bayerische Landtag stellte eine Übernahme in Aussicht. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. – Die erste Bundestagswahl fand dann am 14. August 1949 statt. Sie war die erste freie Wahl auf deutschem Boden seit dem 6. November 1932. Erster Bundeskanzler der neuen Bundesrepublik Deutschland wurde Konrad Adenauer.