Nutzungsordnung der Muhne
1.1 Der Naturzeltplatz ist ein Ort der Erholung für jedermann.
1.2 Nach vorheriger Anfrage steht er für Tagesnutzungen und Übernachtungen zur Verfügung.
1.3 Jeder Benutzer nimmt selbstverständlich größtmögliche Rücksicht auf Mitbenutzer, Anwohner und die Nutzer des benachbarten Zeltplatzes.
1.4 Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Umwelt- und Naturschutzes, des Jugendschutzes und des Lärmschutzes, werden eingehalten.
2.1 Jede Anmeldung von Übernachtungsfällen oder Tagesnutzungen des Naturzeltplatzes muss schriftlich, per Post oder Email, erfolgen.
2.2 Bei jeder Anmeldung muss die vollständige Anschrift des Anmelders angegeben werden.
2.3 Bei der Durchführung von Jugendzeltlagern, Oberstufenfeten und ähnlichen Veranstaltungen muss ständig mindestens eine volljährige Aufsichtsperson, die verantwortlicher Ansprechpartner ist und entscheiden kann, anwesend sein. Die Personalien der Aufsichtsperson sowie seine telefonische Erreichbarkeit sind dem Platzwart oder seinem Vertreter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben.
3.1 Die vom Platzeigentümer angelegten Feuerstellen dürfen von jedem Besucher genutzt werden. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden, keinesfalls Bauschutt, Spanplatten oder Möbelstücke. Das Anlegen eigener Feuerstellen ist strikt untersagt.
3.2 Die vorhandenen Sitzgelegenheiten, die Feuerstellen, die Toilettenanlage und die Wasserpumpe sind pfleglich zu behandeln.
3.3 Anfallender Müll ist nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen und darf keinesfalls auf dem Zeltplatz zurück gelassen werden. Abfall darf nicht auf dem Platz vergraben werde.
3.4 Der natürliche Bewuchs des Platzes, insbesondere die unter Naturschutz stehenden Wacholderbüsche, dürfen nicht beschädigt werden. Die Entnahme von Ästen aus dem angrenzenden Wald ist nur mit Genehmigung des Besitzers gestattet.
3.5 Das Befahren des Platzes und der privaten Zuwegung mit Kraftfahrzeugen ist nur zu Auf- und Abbauzwecken gestattet. Jeder andere Betrieb von Kraftfahrzeugen hat zu unterbleiben.
3.6 Beim Aufbau und Betrieb von Beschallungsanlagen ist darauf zu achten, das die Lärmschutzbestimmungen eingehalten werden. Ebenso sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Nachtruhe und zum Schutz der Sonn- und Feiertage einzuhalten.
3.7. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann die Nutzungsgenehmigung widerrufen werden.
3.8 Der Platzwart, bzw. sein Vertreter, hat das Hausrecht. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen können die Verursacher der Störung mit sofortiger Wirkung des Platzes verwiesen werden.
4.1 Die Tagesnutzungsgebühr beträgt 1,00 € pro Person. Die Übernachtungsgebühr beträgt 2,00 € pro Person. Tages- und Übernachtungsgebühren sind vom Anmelder der Veranstaltung oder der Aufsichtsperson spätestens am letzten Tag der Veranstaltung beim Platzinhaber zu bezahlen.
4.2 Es wird eine Kaution von 10,00 € pro Veranstaltungstag, mindestens jedoch 50,00 €, erhoben. Diese Kaution muss vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Platzinhabers überwiesen werden. Die Kaution wird nur zurückgezahlt, wenn der Platz sauber und unbeschädigt verlassen wird.
Bankverbindung der Kolpingsfamilie Haselünne:
IBAN: DE07 2665 0001 0001 0306 00
BIC: NOLADE21EMS
Der Naturzeltpatz ist geöffnet vom 1. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres.