Teilnahmebedingungen
Betreffend: Veranstaltungen für Kinder ohne Eltern
Vertragspartner*innen sind die Personensorgeberechtigten der Teilnehmer*innen (i.d.R. die Eltern) und die Kolpingsfamilie Bruchhausen / Ruhr e. V.
- Der Anmeldezeitraum ist auf den Flyern bzw. Einladungen vermerkt.
- Kolpingschwestern und -brüder werden im Rahmen des Anmeldezeitraums bevorzugt berücksichtigt. Nachfolgend zählt die Anmeldereihenfolge.
- Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt, mangelnde Teilnehmer*innen oder Ausfall von Leiter*innen werden keine Schadensersatzleistungen gezahlt.
- Im Falle eines Krankheitsfalls eines*r Teilnehmer*in versucht die Leitung sich mit den Personensorgeberechtigten in Kontakt zu setzen. Sollte dies in einem angemessenen Zeitraum nicht möglich sein, ist die Leitung berechtigt nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen über die Krankenbehandlung zu treffen.
- Der*Die Veranstalter*in erhebt und bearbeitet persönliche Daten, welche er für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung Diese Daten werden elektronisch gespeichert und an Leistungsträger*innen (Zuschüsse und Versicherung) weitergegeben, wenn dies für die Erbringung der Leistung notwendig ist. Sonstige Weitergaben der Daten, sofern nicht anders vermerkt, sind ausgeschlossen.
- Die auf den Flyern bzw. Einladungen angegebenen Abholzeiten werden eingehalten.
- Bilder, auf denen das Gesicht des Kindes zu sehen ist, darf die Kolpingsfamilie Bruchhausen / Ruhr e. V. für Werbe- und Berichtzwecken nutzen.
- Ich erlaube, zukünftig über meine Handynummer Werbung der Kolpingsfamilie Bruchhausen / Ruhr e. V. zu erhalten. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit unter kolping.bruchhausen@gmail.com oder die entsprechende absendende Nummer widerrufen.
- Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ist der Teilnehmerbetrag i. d. Regel umfänglich zu zahlen.
- Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam werden, lässt das den übrigen Vertrag unberührt.
Verhalten der Teilnehmer*innen
- Bei Verstößen gegen die Weisungen der Leiter*innen, bzw. dritter bevollmächtigter Personen, sowie bei grobem Unfuge, Diebstahl, körperlicher Gewalt, Alkohol-, Tabak- und Drogengenuss behält es sich die Leitung vor, betroffene Teilnehmer*innen vor und während der Veranstaltung auszuschließen. Entstandene Kosten sind von den Personensorgeberechtigten zu übernehmen.
- Sollte ein*e Teilnehmer*in ausgeschlossen werden, muss er*sie von einem Personensorgeberechtigten abgeholt werden, andernfalls wird er auf Kosten der Personensorgeberechtigten in Begleitung eines*einer Leiters*in nach Hause geschickt.
- Für Privatgegenstände der Teilnehmer*innen wird keine Haftung übernommen. Für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen.