In der beschlussfähigen Generalversammlung 2011 am 04. Februar 2012 würde die Vorstandschaft der Kolpingsfamilie Wiggensbach nach zweijähriger Amtszeit einstimmig wiedergewählt.

Vorstand einstimmig wiedergewählt
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In der beschlussfähigen Generalversammlung 2011 am 04. Februar 2012 würde die Vorstandschaft der Kolpingsfamilie Wiggensbach nach zweijähriger Amtszeit einstimmig wiedergewählt.