SERVICE

Familienhilfe

KLEINE WIRKUNG – GROSSE HILFE

Unter diesem Motto und aus unserer Verantwortung heraus haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, ein Augenmerk auf ärmere Familien zu legen.

Diese haben Probleme, verschiedene Leistungen für ihre Kinder nicht erfüllen zu können, da sie über ein zu geringes Einkommen verfügen und die staatlichen Programme oder andere Stellen mit einer Förderung nicht helfen.

FINANZMITTEL

Unsere Kolpingsfamilie stellt aus Erlösen der durchgeführten Kolping-Cafe´s – zu dem Sie alle herzlich eingeladen sind – Gelder zur Verfügung.

Die Fördersätze sollten sich im Bereich von 50,00 € bis 100,00 € bewegen.

Die finanzielle Unterstützung kann im Normalfall innerhalb von zwei Tagen bereitgestellt werden.

Der auszuzahlende Betrag ist zweckgebunden und wird daher in der Regel als Naturalleistung gewährt. Eine Barleistung erfolgt nur an die Stelle, der die Familie den Betrag schuldet.

KOMMUNIKATION

Bedürftige Familien können bei einem konkreten Problem über Kolpingmitglieder, umsichtigen Bürgern, wie z.B. Geistliche, Lehrer, Kindergartenleitungen, betreuende Sozialverbände usw. einen entsprechenden Antrag stellen. Der Grund und das Bedürfnis ist von den Meldern im Vorfeld zu prüfen.

Die Melder wenden sich an ein Vorstandsmitglied unserer Kolpingsfamilie und füllen mit ihm gemeinsam das Antragsformular aus. Dieser entscheidet nach Rücksprache mit der Vorsitzenden innerhalb von 24 Stunden über den Antrag.

LEISTUNGSBEISPIELE

Leistungen aus unserer Familienhilfe werden z.B. gewährt …

  • als Zuschuss zu Fahrtkosten für eine Klassenfahrt
  • als Zuschuss zu einer Geburtstagsfeier
  • als Übernahme einer Gebühr für einen Musikunterricht
  • als Übernahme eines Beitrages für einen Sportverein
  • als Zuschuss für gesundheitsfördernde Hilfsmittel (z.B. Zahnspange, Brille etc.)
  • als Zuschuss für den Eintritt in ein Schwimmbad

oder ähnliches …