Aktuelle Informationen zur Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

“In der Kirche zu Hause – engagiert für die Welt”. Das war das Motto des ersten Engagiertentreffens des Kolpingwerkes Deutschland im November 2007 in Köln. Es beschreibt treffend die Arbeit des Verbandes: Unser Wirken in die Welt hinein basiert auf unserer Verortung in der katholischen Kirche. Die Christliche Gesellschaftslehre ist für uns Leitmaßstab bei der Bewertung politischer und gesellschaftlicher Prozesse.

Das Kolpingwerk Deutschland engagiert sich in unterschiedlichen Handlungsfeldern, die es in seinem Leitbild im Jahr 2000 festgelegt hat:

Wir eröffnen Perspektiven für junge Menschen.
Wir gestalten die Arbeitswelt mit.
Wir sind Anwalt für Familie.
Wir bauen an der Einen Welt.

Wir suchen Menschen, die uns auf diesem Weg begleiten, die bereit sind, sich zu engagieren und sich einzubringen, die bereit sind uns zu unterstützen.
Sei auch du mit dabei!

Mitgliedsbeitrag

Aktuelle Beitragsordnung

Liebe Kolpingschwestern, liebe Kolpingbrüder,

die Bundesversammlung des Kolpingwerkes hat Anfang November 2021 auf ihrer digitalen Tagung eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen. Diese wird zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Bei genauerer Betrachtung  der neuen Beitragsordnung stechen folgende Aspekte direkt ins Auge:

  • Beitragsreduzierung für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden
  • Einführung eines Sozialbeitrages nach einheitlichen und verbindlichen Kriterien
  • Übersichtlichere Beitragsgruppen ermöglichen eine leichtere Zuordnung

Die Rahmenbedingungen waren für die Beitragskommission dabei klar umrissen:

  • finanzieller Rahmen auf der überörtlichen Ebene bleibt unverändert
  • örtlicher finanzieller Rahmen mit nur wenigen Änderungen 

Unterm Strich hat die Beitragskommission diese Herausforderung geschafft. Die örtlichen Veränderungen werden hinsichtlich der durchzuleitenden Beträge an den Kolping Bundesverband nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen von +/- 5% liegen.

Bezogen auf die im Namen und im Auftrag des Bundesverbandes eingezogenen Beitragsanteile greift das Solidaritätsprinzip.

Kolpingsfamilien mit jüngerer Altersstruktur zahlen weniger. Kolpingsfamilien mit älterer Altersstruktur zahlen etwas mehr.

Der Beitrag setzt sich ab 2023 nach der einfachen Formel zusammen:

Gesamtbeitrag = Kolpingbeitrag + Zustiftungsbeitrag + Ortsbeitrag 

Einfluss haben wir vor Ort nur auf die Höhe unseres Ortsbeitrages.

Eure
Kolpingsfamilie Sinzing

Antrag Mitgliedschaft

Mitglied werden kann man einmal in seiner örtlichen Kolpingsfamilie. Als Mitglied der Kolpingsfamilie ist man dann gleichzeitig Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland und damit auch des Internationalen Kolpingwerkes.

Neben der Mitgliedschaft in einer Kolpingsfamilie ist auch eine Einzelmitgliedschaft beim jeweiligen Diözesanverband oder beim Kolpingwerk Deutschland möglich.

Hier gibt es den Aufnahmeantrag für Einzelmitglieder:

KF_aktiv

Hier gibt es den Aufnahmeantrag für Ehepaare und Familien:

KF_Familie_aktiv

Wichtig: Sepamandat bitte ebenfalls ausfüllen

Sepamandat

Bitte den Antrag weiterleiten an: kolpingsfamilie.sinzing@gmx.de