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Kolpingsfamilie

Roding

Portrait Adolf Kolping
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Die Würde zählt ? nicht der Wert!

veröffentlicht am

Zu einem viel diskutierten Thema hatte die Kolpingsfamilie Roding geladen und zahlreiche Interessierte folgten der Einladung. Der Präses der Kolpingsfamilie Roding, Kaplan Berno Läßer, hatte dieses Thema in einem interessanten und umfassenden Vortrag aufbereitet. Und umfassend musste das tatsächlich sein, denn viele Begriffe schwirren durch die Diskussion und wenige, so Läßer, ?wissen tatsächlich auch, wovon sie sprechen?.

Der Begriff ?Euthanisie? stamme aus dem Griechischen und meinte ursprünglich ?einen guten sanften Tod?. Das bezog sich immer auf die erhoffte Todesart und nie die ?bewusste Herbeiführung des Todes durch den Menschen? führte Kaplan Läßer aus. Im Lauf der Jahre erfuhr der Begriff einen Bedeutungswandel hin zur ?Sterbehilfe?. Und da beginnen allein die sprachlichen Schwierigkeiten. Juristen unterscheiden zwischen ?aktiver?, ?passiver? und ?indirekter? Sterbehilfe. Es gibt weiter ?Sterbebegleitung? und ?assistierten Suizid?. Kaplan Läßer erläuterte die Begrifflichkeiten, um ein Verständnis zu ermöglichen.

 ?Die zentrale Frage bei der Beurteilung dieser Methoden sei aber die, wie der Mensch selbst und dessen Würde betrachtet wird. Oder eben, ob der Mensch auf einen bloßen Wert reduziert werde? fuhr er weiter fort. Bedeutend ist dabei, welches Verhältnis ?Menschenwürde? und ?Sterben und Tod? zueinander haben.

Zwei gegensätzliche Bewertungen stehen sich gegenüber. Für die Einen bemisst sich der ?Wert? des menschlichen Lebens maßgeblich nach dem Bewusstseinsstand sowie den Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen, die bei diesem wahrgenommen werden können. Hieraus entsteht die Einschätzung, dass z. B. auch ein Säugling oder ein geistig behindertes Kind nie ein gewisses Niveau überschreiten können. Und ganz schnell entsteht so die Unterscheidung in ?lebenswert? und ?lebensunwert?.

Ganz klar ist dagegen aber aus christlicher Sicht zu sagen, dass jeder Mensch eine ?Würde? hat. Der Mensch ist nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Gott erwählte den Menschen als seinen Partner. Und aus dieser Zuwendung folgt, dass der Mensch als Person eine unverlierbare Würde habe. Das Leben des Menschen ist nichts, worüber der Mensch selbst richten darf, weder in Bezug auf sein eigenes Leben noch in Bezug auf das Leben anderer. Kein Mensch habe damit das Recht, sich selbst oder einen anderen Menschen zu töten. Und auch die Grundnorm des ärztlichen Handelns spricht von der Pflicht des Arztes, den Menschen zu helfen, durch Behandlung, Beistand und Pflege. Der Arzt darf durch sein Handeln den Tod nicht bewusst herbeiführen. Aus christlicher Sicht kann die ?Sterbehilfe? nur in Form von ?Sterbebegleitung? bestehen, schloss Kaplan Läßer seine Ausführungen.