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Kolpingsfamilie

Reken/St. Heinrich

Portrait Adolf Kolping
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Beschlüsse der Mitgliederversammlung

veröffentlicht am

Die Mitgliederversammlung am 08.09.2022 hat wegweisende Beschlüsse gefasst: Ab dem 1. Januar 2023 wird die neue Beitragsordnung auch entsprechend der Beschlüsse der Bundesversammlung 2021 auch in unserer Kolpingsfamilie eingeführt. Erstmals damit verbunden ist die Einführung eines Sozialbeitrags und die Berücksichtigung der heutigen Familiensituationen. Für unsere Kolpingsfamilie haben sich moderate Änderungen ergeben. So wird der bisherige Jugendbeitrag (24,00 €/Jahr), der bis zu einem Alter von 23 Jahren galt, bis auf 26 Jahre angehoben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die mindestens einen “Vollzahler” in ihrem Hausstand haben, werden beitragsfrei gestellt, ansonsten liegt der Jahresbeitrag bei Einzelmitgliedschaft bei 15,00 €. Der bisherige Ehegattenbeitrag wird in einen Familienbeitrag umgewandelt, bei dem das erste Mitglied 40,00 € Jahresbeitrag leistet und jedes weitere ab 27 Jahren 20,00 € zahlt. Wer die beim Vorstand zu erfragenden Kriterien für den Sozialbeitrag erfüllt, zahlt künftig 12,00 € pro Jahr.