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Kolpingsfamilie

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Neue Beitragsordnung und Satzungsänderung

veröffentlicht am

Für das Kolpingwerk in Deutschland und die Kolpingsfamilien ist eine neue Beitragsordnung beschlossen worden, die zum 1. Januar 2023 verbindlich anzuwenden ist. Ziel der Beitragsordnung ist es, die Vielzahl der Beitragsstufen zu verringern und einen Sozialbeitrag einzuführen. Den Auftrag dazu hatte die Bundesversammlung im Jahre 2016 erteilt. Die von der Beitragskommission vorgeschlagene Regelung wurde von den rund 280 demokratisch gewählten Delegierten der Bundesversammlung 2021 dann abschließend diskutiert und beschlossen.

Kinder, Familien und Hilfeempfänger werden besser gestellt. Auf eine allgemeine Erhöhung des Beitragsvolumens hat man bewusst verzichtet. In unserer Mitgliederversammlung am 8. September 2022 wird die Beitragsordnung vorgestellt und sollte dann zusammen mit der notwendigen Satzungsänderung für unsere Kolpingsfamilie beschlossen werden.