Die Diözese hat Veröffentlichungen insbesondere in den sozialen Medien geregelt. Sehr gerne informieren wir euch über den Erlass, der jährlich zu veröffentlichen ist:
Gemäß Erlass des Generalvikars Nr. 5822, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, können Jubiläen usw. mit Namen der betroffenen Person und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den kircheneigenen Printmedien und kirchlichen Publikationsorganen, insbesondere in den Pfarr- und Gemeindebriefen und auf den Websites der beteiligten kirchlichen Stellen, veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung insgesamt oder nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei einem aktivem Vorstandsmitglied widersprochen haben.
Der Widerspruch wird schriftlich dokumentiert.
Für den Vorstand
Thomas