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Die Rettungsgasse und weitere Änderungen der STVO

veröffentlicht am

Am 10.Juli 2018 erläuterte der Dozent und Fahrlehrer Christian Kreuzer
den Teilnemern der
Kolping Veranstaltung ” Wo befindet sich die Rettungsgasse ?”
die aktuallisierten Vorschriften der Strassenverkehrsordnung zu den Themen:
Verhalten im Kreisverkehr
Bildung einer Rettungsgasse,
Nutzung von Mobiltelefonen und anderen
elektronischen Geräten im Auto,
die verschiedenen Klassen der Fahrräder mit Elektromotor,
und das Punktesystem im Fahreignungsregister (FAER).

Cristian Kreuzer eröffnete die Veranstaltung mit dem Hinweis,
dass viele Verkehrsteilnehmer sich beim Befahren eines Kreisverkehrs
falsch verhalten.
Ein Kreisverkehr, im Sinne der StVO, muss an jeder Zufahrt durch
eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen
sowie einem “Vorfahrt gewähren” – Schild gekennzeichnet sein.
Es darf bei der Einfahrt nicht geblinkt werden und den im Kreis fahrenden
Teilnehmern ist die Vorfahrt zu gewähren.
Bei der Ausfahrt muß der Blinker betätigt werden. Halten oder Parken
ist verboten. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung muß eingehalten werden.
Eine abgesenkte Mittelinsel darf nur von besonders langen Fahrzeugen
überfahren werden, die den Kreisverkehr sonst nicht befahren könnten.
Dass eine Rettungsgasse auf allen mehrspurigen Strassen, auf
Autobahnen sowie außerorts bereits dann gebildet werden muß,
wenn der Verkehr bei Schrittgeschwindigkeit stockt,
war manchem Besucher nicht bekannt. Ebenso die Höhe
des Bußgeldes in Höhe von min. 200 Euro sowie 2 Punkte
im FEAR Register. Kommt es noch zu einer Behinderung von
Polizei- oder Hilfsfahrzeugen sind im schwersten Fall
bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.

Das Verbot der Benutzung eines in der Hand gehaltenen
Mobiltelefons war allen Anwesenden bekannt, nicht aber
die Erhöhung des Bußgeldes bei Nichtbeachtung. Es kostet
jetzt 100 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Entstand daduch auch eine Gefährdung erhöht sich das Bußgeld
auf 150 Euro, es gibt 2 Punkte und zusätzlich ein Fahrverbot von 1 Monat
Sind alle Fahrräder mit einem zusätzlichen E-Motor E-Bikes?
Christian Kreuzer erklärte, dass man zwischen Pedelec, S-Pedelec
und E-Bikes unterscheiden muß.
Die meistverkauften E-Fahrräder sind Pedelec´s. [Pedal Electric Cycle]
Dabei unterstützt den Fahrer ein Elektromotor mit maximal 250 Watt Leistung
während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit
von 25 km/h. Wer schneller fahren will muß kräftig treten.
Es gibt keine Helmpflicht. Das Pedelec wird von den Vorschriften wie ein
Fahrrad behandelt.
Seit dem Jahr 2015 gibt es ca. 30 Prozent mehr Pedelec-Unfälle.

2017 verunglückten mehr als 5100 Pedelec-Fahrer, davon 150 tödlich.

Rund 80 Prozent der betroffenen Fahrer seien Senioren, berichten die Unfallforscher

Die Reaktionsfähigkeit von Senioren nimmt ab, die Geschwindigkeit der Pedelecs

ist  im Vergleich zum normalen Fahrrad  aber höher.

Es ist sehr empfehlenswert einen Helm zu tragen!

Das S-Pedelec gehört nicht mehr zu den Fahrrädern,
sondern zu den Kleinkrafträdern.
Es funktioniert zwar wie ein Pedelec, aber der Motor wird erst bei einer
Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.
Es muß ein Versicherungskennzeichen haben. Der Fahrer braucht 
eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und muß einen geeigneten
Schutzhelm tragen.
Das S-Pedelec darf nicht auf den Radwegen fahren,
sondern muß die Strasse benutzen
Ein E-Bike, im Sinne des Gesetzgebers, ist vergleichbar mit einem Mofa,
jedoch mit  Elektromotor. Es kann mitteles eines Drehgriffes,
ohne in dei Pedale zu treten, gefahren werden.
Selbst langsame E-Bikes fahren ohne Treten bis zu 20 Stundenkilometer
schnell. Schnellere bis zu 45 Stundenkilometer
Man benötigt dazu eine Fahrerlaubnis der Klasse M
und ein Versicherungskennzeichen.
Die Änderungen des Punktesytems im Verkehrszentralregister,
der “Flensburger Kartei” sind im Wesentlichen eine Umstellung
des Punktesystems auf die neue Bezeichnung “Fahreignungsregister
(FAER)” und die andere Gewichtung der Verstöße.
Statt wie bisher maximal 18 gibt es nur noch 8 Punkte in Flensburg.
Die sogenannte Eintragungsgrenze wurde von 40 auf 60 Euro erhöht.
Hat man 8 Punkte erreicht, erlischt die Fahrerlaubnis.

Allen Teilnehmer wurde bewusst, dass es notwendig ist,
– ein vor vielen Jahren erworbenes Wissen –  über die Regeln
im Straßenverkehr regelmäßig zu aktualisieren