Das Erzbistum Köln stellt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ein – diese Regelung gilt von Sonntag, 15. März, bis Karfreitag, 10. April, und entspricht einem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Aus diesem Grunde hat sich unsere Kolpingsfamilie auch schweren Herzens dazu entschlossen, die Nacht der Lichter am 27. März und die Gebetsstunde am Gründonnerstag abzusagen.
Wir wünschen allen: Gesundheit, Kraft und gute Ausdauer.
Passt auf Euch auf…