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Kolping-Werte unvereinbar mit der AfD

veröffentlicht am

Die Anerkennung der Würde aller Menschen sowie die Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz betrachtet der Verband als unverhandelbar. Gleichberechtigtes und der Chancengleichheit verpflichtetes Handeln ist unverzichtbar. Extremismus – in welcher Form auch immer – hat bei KOLPING keinen Platz. „Wir bieten den Gegner*innen der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung keinen Raum, um für Realitätsverweigerung, verfassungsfeindliche Ziele sowie extremistisches, islamistisches, nationalistisches, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut zu werben“, so die Erklärung.

Nachweisbar extremistische Gesinnungen und Haltungen sind mit den verbandlichen Grundsätzen und dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland nicht vereinbar. Aus diesem Grund setze sich der Bundeshauptausschuss mit dem Antrag „Unvereinbarkeit einer Kolping- mit einer AfD-Mitgliedschaft“ auseinander. Darin heißt es: Die Positionen dieser Partei „widersprechen den verbandlichen Grundsätzen und dem Leitbild von KOLPING. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Kolpingwerk Deutschland und der AfD ist daher unvereinbar. Diese Unvereinbarkeit gilt gleichermaßen für eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in den KOLPING-Einrichtungen und -Unternehmen. KOLPING distanziert sich entschieden von allen Vereinnahmungen einzelner Personen und Aussagen durch die AfD.” Aus diesem Grund hat der Bundeshauptausschuss in einem einstimmigen Beschluss den Bundesvorstand aufgefordert, eine Satzungsänderung dahingehend zu prüfen, dass Kolpingmitglieder ausgeschlossen werden können, die öffentlich eine entsprechende Haltung zum Ausdruck bringen. Der Beschluss knüpft an frühere Positionierungen von KOLPING gegenüber der AfD an.