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Rückblick: Schuldnerberatung

veröffentlicht am

(an) Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher sich anmeldet und eine eidesstattliche Erklärung (früher: Offenbarungseid) unter Haftandrohung fordert? Über solche und ähnliche Situationen berichtete der Schuldnerberater Gerhard van der Beck im Bildungsprogramm der Kolpingsfamilie Hochheim. Gerhard van der Beck, der hauptberuflich im Hauptamt der Stadt Frankfurt im Bereich Ehrenamt und Stiftungen arbeitet, hat bereits vor vielen Jahren einen ehrenamtlichen Kurs als Schuldnerberater absolviert. Einmal in der Woche verbringt er seitdem unentgeltlich einen Nachmittag mit anderen ehren- und hauptamtlichen Schuldnerberatern bei der Caritas Frankfurt und berät Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen in einen Schuldenstrudel geraten sind, aus dem sie allein nicht mehr herausfinden. Die Ursachen für die Schulden sind dabei so verschieden wie die Menschen selbst. Ob es sich um die Rentnerin handelt, die infolge einer sehr kleinen Rente einen vergleichsweise kleinen Schuldenbetrag nicht zurückzahlen kann, oder die Ehefrau, die ihren Mann oder Sohn begleitet, der den Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben verloren hat und einen regelrechten Schuldenberg vor sich her schiebt. Nicht selten sind auch Menschen betroffen, die gut bezahlte Jobs haben und bei denen man eigentlich solche Probleme nicht erwarten würde.
Die Aufgabe des Schuldnerberaters besteht zunächst darin, die Grundversorgung des Schuldners zu sichern. Es muss verhindert werden, dass der Schuldner durch Nicht-Bezahlen der Strom- und Gasrechnung auf einmal von der Energie abgeschnitten ist, oder noch schlimmer, dass aufgrund Mietzahlungsrückständen die Obdachlosigkeit droht. Das kann schon nach zwei nicht gezahlten Monatsmieten passieren. Hat sich der Schuldnerberater einen Überblick über das Volumen und die Art der Schulden verschafft, wird in der Regel mit dem Schuldner und den Gläubigern ein Plan aufgestellt, wie die Schulden zurückgezahlt werden können. Oft werden auch Angebote an die Gläubiger verschickt, dass nur ein Teil der Schuld, z.B. ein Drittel in einem festgelegten Zeitraum erstattet werden könne. Stimmen die Gläubiger dem vorgelegten Plan zu, kann man wieder schuldenfrei werden. Verweigert aber ein Gläubiger die Zustimmung, so wird ein offizielles Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet und die Gläubiger in der Regel zur Zustimmung gezwungen. Die übliche Frist sind dabei sechs Jahre, in denen der Schuldner den Plan erfüllen muss. Danach kann man einen Neustart wagen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens muss darüber hinaus immer die Pfändungsfreigrenze beachtet werden, die sich am Einkommen und dem Familienstand des Schuldners orientiert. Dadurch kann es vorkommen, dass nach Abzug dieser Freigrenze kein Geld mehr übrig ist, um die entstandenen Schulden zurückzuzahlen. In einem solchen Fall entfallen nach der vom Gericht festgesetzten Frist sogar alle Schulden.
Gerhard van der Beck nannte noch weitere Schuldenquellen, die schnell behoben werden müssen, wie z.B. Schulden aufgrund von Gerichtsurteilen oder durch Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr entstandene Zahlungsforderungen, die nicht beglichen wurden. Nicht selten muss sich der Schuldnerberater über unseriöse Bank-Praktiken ärgern, weil Geldinstitute immer wieder mit unlauteren Kreditangeboten Menschen in eine Schuldenfalle locken, ohne sie vor den Konsequenzen zu warnen. Wer in Hochheim weitere Informationen oder eine Beratung benötigt, kann diese von Gerhard van der Beck einmal im Monat kostenfrei erhalten.