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Kolpingsfamilie

Hochheim

Portrait Adolf Kolping
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30 Jahre "Laborem Exercens"

veröffentlicht am

Der Vorstand der Hochheimer Kolpingfamilie hat sich in seiner letzten Sitzung mit der vor 30 Jahren erschienenen Enzyklika ?Laborem Exercens? des Papstes Johannes Paul II. beschäftigt. Die aus der Enzyklika abgeleitete Forderung nach einer Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit wird im sozialpolitischen Grundlagenpapier ?Arbeit neu begreifen? des Kolpingwerks aufgegriffen. ?Ein Verständnis, das den Menschen eher als Objekt der Arbeit oder die Arbeitsbedingungen von vorneherein als gegeben und den Menschen als davon ausschließlich abhängig, widerspricht einem christlichen Arbeitsverständnis?, erläutert der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer. Persönlichkeitsentfaltung und christliche Weltgestaltung seien im Arbeitsbegriff der christlichen Soziallehre nicht zu trennen. Dem Menschen komme daher ein Rechts auf Arbeit zu.
Neben der Erwerbsarbeit sieht der katholische Sozialverband mit 260.000 Mitgliedern in Deutschland aber auch die Familienarbeit und die gesellschaftlich wertvolle Arbeit (ehrenamtliches bzw. bu?rgerschaftliches Engagement) als gleichwertige Arbeitsformen. ?Sie tragen zur christlichen Gestaltung der Welt bei?, betont auch Heinz Schlosser, Vorsitzender der Hochheimer Kolpingfamilie. Unter Familienarbeit wird die nicht gewerbliche Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen verstanden. Mit Gesellschaftsarbeit verbindet das Kolpingwerk diejenigen Tätigkeiten, die das Charakteristikum der Freiwilligkeit und der Gemeinwohlorientierung aufweisen. Ein Thema, das durch die Bürgerumfrage in Hochheim aktuell in den kommunalpolitischen Gremien diskutiert wird und aufgegriffen werden soll. Als Anerkennung und Anreiz für erbrachte ehrenamtliche Leistungen erinnert das Kolpingwerk an seine bereits 10 Jahre zurück liegende Forderung nach der Einführung einer Zeitspende. Mit der ?Zeitspende? könnten freiwillig erbrachten Leistungen steuerlich anerkannt werden. Dieses Prinzip fördert die Aufnahme wichtiger freiwilliger Leistungen einerseits und folgt andererseits dem Leistungsprinzip, denn freiwillige Leistungen sind weder selbstverständlich noch zu verordnen, jedoch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar.