Wie funktioniert unser Familienhilfsfonds?

Bei der Vorstellung des Familienhilfsfonds im Januar 2010 (v. l.): Jonny J. Hoffmann (Jugendamtsleiter), Präses Hans-Josef Lahr, Bernhard Schmitz (Jugendhilfeausschauss), Iris Rose (Vorsitzende), Bürgermeister und Schirmherr Klaus Pipke, Monika Kowoll-Ferger, Monika Grünewald, Petra Klippel und Martin Grünewald  (Arbeitskreis Familienhilfsfonds).

Die Kolpingsfamilie Hennef e.V. hilft Familien in unserer Stadt, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und deren Kindern deshalb wichtige Bildungschancen entgehen.

Bildung ist ein langfristig wirksamer Schlüssel für die soziale und kulturelle Entwicklung des Menschen. Deshalb gilt es, möglichst allen Kindern und Jugendlichen einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen.

Der Familienhilfsfonds unterstützt, wo durch Familien- und Kinderarmut Hindernisse entstanden sind. Er wird dort wirksam, wo das staatliche Bildungs- und Teilhabepaket nicht greift. Seit seiner Gründung im Januar 2010 hat der Familienhilfsfonds viele Kinder und Jugendliche durch konkrete Bildungsmaßnahmen gefördert.
Es gibt bereits viele staatliche Hilfen für Familien: Kindergeld, Steuerentlastung, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Schüler-BAföG, Sozialhilfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungspaket).
Trotz des Bildungspakets und anderer staatlicher Hilfen gibt es Lücken. Dann hilft der Familienhilfsfonds der Kolpingsfamilie Hennef e.V. in Notsituationen.
Der Familienhilfsfonds kooperiert dabei in Hennef mit Schulen, Jugendamt und sozialen Organisationen. Die Anträge an den Familienhilfsfonds stellen die jeweiligen Institutionen, zum Beispiel Schule, Kinderschutzbund oder städtisches Sozialamt. Auf der Homepage der Kolpingsfamilie Hennef gibt es dazu ein Formular. Bei Unklarheiten hilft ein Ansprechpartner.

„Bildungspaket“: Folgende Leistungen sind bereits abgedeckt:

Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertages- pflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
Persönlicher Schulbedarf:
Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 195 Euro im Kalen- derjahr 2024 anerkannt, und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, z.B. für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen.
Schülerbeförderung:
Fallen Aufwendungen für Fahrten der „Schülerbeförderung“ an und werden diese nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen.
Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung, unter bestimmten Voraussetzungen Lernförde- rung in Anspruch nehmen.
Aufwendungen für Mittagessen:
Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das gemeinschaftliche Mittages- sen in Schulen etc. gesichert.
Soziale Teilhabe:
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird ein Betrag von pauschal 15 Euro monatlich erbracht.

Staatliche Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder und Jugendliche in Betracht, die Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Auch wenn das Kind bzw. seine Eltern keine der genannten Sozialleistungen beziehen, aber die Familie die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung), kann Hilfe gewährt werden.
Homepage: https://familienportal.nrw/ bildungs-und-teilhabepaket
Bürgertelefon zum Bildungspaket des Bundesministeriums (BMAS): 030-221911003

Was leistet der Familienhilfsfonds?
Er hilft finanziell ausschließlich für Bildungszwecke, zum Beispiel für die Hausaufgaben-Betreuung in der Schule. Bei der Hilfe wird über jeden Einzelfall entschieden.

Wer kann Anträge stellen?
– Schulen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Schulpflegschaft) mit gemeinnützigem Förderverein
– Das Jugendamt der Stadt
– Kindergärten mit gemeinnützigem Förderverein
– Kirchengemeinden
– Gemeinnützige Institutionen und Vereine

Der Antragsteller schildert kurz den Fall. Er …
… informiert über den Bedarf und dessen Kosten.
… übernimmt die Verantwortung für das Vorliegen der geschilderten Fakten.
… informiert, ob parallel bei anderen Institutionen um Hilfe gebeten wird.
… nennt etwaige Fristen bzw. besondere Eilbedürftigkeit.
… hat die Möglichkeit, vor Antragstellung mit dem Ansprechpartner etwaige Fragen zu klären.

Spendenkonto:
Kolpingsfamilie Hennef e. V. Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, IBAN DE41380601863711008011 Stichwort: Familienhilfsfonds

Entstehung:
Im Jahr 2008 veranstaltet die Kolpingsfamilie Hennef e.V. einen Bildungsabend. Eingeladen wird der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, der vom Leiter des städtischen Jugendamtes begleitet wird. Thema: „Kinderarmut in Hennef”. Die gemeinsame Diskussion hat zum Ergebnis: „Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit – es gibt viele Gründe, warum es in Familien zu Not und finanziellen Engpässen kommen kann. So kann es passieren, dass ihre langfristigen Lebenschancen verbaut werden. Die gute Bildung eines Kindes bietet die wichtigste Voraussetzung, um sich eine tragfähige Zukunft aufzubauen.“

Der Leiter des Jugendamtes, Jonny-Josef Hoffmann, gibt den entscheidenden Impuls: „Die Kolpingsfamilie könnte einen Hilfsfonds gründen, um solche Situationen zu vermeiden.” Den Behörden sind nicht selten die Hände gebunden, weil sie nur streng nach Recht und Gesetz handeln und nicht auf die individuelle Situation eingehen können.

In den darauffolgenden Vorstandssitzungen wird das Thema aufgegriffen. Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen, ob der Vorschlag realisierbar ist. Ein wichtiger Einwand: „Können wir Geld an bedürftige Familien geben? – Und tatsächlich: So einfach ist das nicht.
Die Kolpingsfamilie hat in ihrer Satzung als Vereinszweck u.a. die Förderung der Bildung und die Jugendhilfe verankert. In diesem Rahmen sind Spenden möglich, allerdings nicht an Privatpersonen.
Die Kolpingsfamilie ist als gemeinnützig anerkannt. Die Empfänger der Spenden müssen ebenfalls gemeinnützig sein und in den Satzungszwecken übereinstimmen.
Die Kolpingsfamilie Hennef e.V. ist laut Satzung nicht mildtätig. Deshalb dürfen keine Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden. Würde dies angestrebt, müsste eine Bedürftigkeitsprüfung der Empfänger erfolgen.
Die Kolpingsfamilie kann ohne Probleme Spenden tätigen, die für die Bildung von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.
Empfänger dieser Zuwendungen muss immer ein gemeinnütziger Träger sein, zum Beispiel die Stadt mit ihrem Jugendamt, eine Kirchengemeinde, ein Förderverein einer Schule oder ein gemeinnütziger Verein wie der Kinderschutzbund.
Eigene Mitglieder dürfen keine Zuwendungen der (gemeinnützigen) Kolpingsfamilie erhalten.

Klares Verfahren
Am Anfang eines Verfahrens steht immer ein schriftlicher Antrag, der nicht von den Betroffenen gestellt werden kann, sondern von Vertrauenspersonen wie z.B. dem/der Klassenlehrer/in, dem/der Sozialarbeiterin des Jugendamtes oder einer Organisation.
Darin wird die Situation der Familie geschildert, die in einem finanziellen Engpass steckt, welche Bildungschancen dem Kind verloren gehen und wie geholfen werden kann. Eine Vertrauensperson bürgt also für das Vorliegen der beschriebenen Umstände; eine weitere Überprüfung seitens der Kolpingsfamilie findet nicht statt.
Der Vorstand hat eine Arbeitsgruppe berufen; ein Vorstandsmitglied leitet diese Arbeitsgruppe, die sich aus weiteren Personen zusammensetzt, die mit der Praxis vertraut sind und meist über berufliche (Lehrerin) oder ehrenamtliche (Schulpflegschaft) Erfahrungen verfügen.
Die Anträge werden streng vertraulich behandelt; maximal ein bis zwei Personen erfahren überhaupt die Namen der Betroffenen.
Nach der Meinungsbildung in der Arbeitsgruppe wird das Hilfeersuchen anonym an den Vorstand geleitet. Dazu gibt die Arbeitsgruppe ein Votum ab. Der Vorstand entscheidet abschließend.
Seit mehr als 14 Jahren ist der Familienhilfsfonds tätig; eine fünfstellige Summe wurde seitdem zur Verfügung gestellt. Am häufigsten geht es um die Finanzierung der Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag. Auch die (Mit-)Finanzierung von Musikunterricht und Schwimmkursen gehörte dazu. Es gibt auch Lücken beim Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialgesetzbuch), die ausgeglichen werden. Jeder Fall ist anders.

Ein Problem: Armut wird verschämt verborgen, die Betroffenen sind meist zurückhaltend. Wichtig sind aufmerksame Pädagogen und Sozialarbeiter.

E-Mail: familienhilfsfonds@t-online.de

Weitere Informationen:

 

Hier zwei PDF zum Herunterladen:

Antrag Familienhilfsfonds

Faltblatt Familienhilfsfonds (2024)

Spendenkonto:
Kolpingsfamilie Hennef e. V.
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, IBAN DE41380601863711008011
Stichwort: Familienhilfsfonds