Wie funktioniert unser Familienhilfsfonds?

Bei der Vorstellung des Familienhilfsfonds im Januar 2010 (v. l.): Jonny J. Hoffmann (Jugendamtsleiter), Präses Hans-Josef Lahr, Bernhard Schmitz (Jugendhilfeausschauss), Iris Rose (Vorsitzende), Bürgermeister und Schirmherr Klaus Pipke, Monika Kowoll-Ferger, Monika Grünewald, Petra Klippel und Martin Grünewald (Arbeitskreis Familienhilfsfonds).
Die Kolpingsfamilie Hennef e.V. hilft Familien, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und deren Kindern deshalb wichtige Bildungschancen entgehen.
Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit – es gibt viele Gründe, warum es in Familien zu Not und finanziellen Engpässen kommen kann. So kann es passieren, dass Lebenschancen verbaut werden. Die gute Bildung eines Kindes bietet die wichtigste Voraussetzung, um sich eine tragfähige Zukunft aufzubauen. Der Familienhilfsfonds der Kolpingsfamilie Hennef e. V. setzt genau dort an. Seit seiner Gründung im Januar 2010 hat er dutzende Kinder und Jugendliche durch konkrete Bildungsmaßnahmen gefördert.
Eltern, Geschwister und Verwandte sind die wichtigsten Verbündeten eines Kindes. Wenn deren Unterstützung aufgrund einer Notlage nicht ausreicht, müssen auch andere Menschen helfen: Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, Freiwillige bei sozialen Organisationen. Ein Teil dieses Netzwerkes will der Kolping-Familienhilfsfonds sein. Er tritt ein, falls nötige Hilfe am fehlenden Geld scheitert. Dann können sich die helfenden Menschen und Institutionen an den Kolping-Familienhilfsfonds wenden. Denn trotz Bildungspakets und anderer staatlicher Hilfen gibt es Regelungslücken, bei denen auch Schule, Jugendamt und sozialen Organisationen auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
In welchen Fällen hilft der Familienhilfsfonds? Häufiges Beispiel: Die Familie ist durch Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Unfalltod in einer finanziellen Notlage. Den Kindern hilft die Nachmittagsbetreuung, um weiterhin das Gymnasium besuchen zu können. Der Familienhilfsfonds übernimmt die Kosten. Bislang haben Pädagogen von Kindergärten, Grundschulen, Real- und Gesamtschule und des Gymnasiums Förderanträge gestellt, ebenso gemeinnützige Organisationen wie der Kinderschutzbund und das Jugendamt der Stadt Hennef. Über das Förderverfahren wird hier unten auf dieser Homepage informiert.
Entstehung:
Im Jahr 2008 veranstaltet die Kolpingsfamilie Hennef e.V. einen Bildungsabend. Eingeladen wird der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, der vom Leiter des städtischen Jugendamtes begleitet wird. Thema: „Kinderarmut in Hennef”. Die gemeinsame Diskussion hat zum Ergebnis: „Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit – es gibt viele Gründe, warum es in Familien zu Not und finanziellen Engpässen kommen kann. So kann es passieren, dass ihre langfristigen Lebenschancen verbaut werden. Die gute Bildung eines Kindes bietet die wichtigste Voraussetzung, um sich eine tragfähige Zukunft aufzubauen.“
Der Leiter des Jugendamtes, Jonny-Josef Hoffmann, gibt den entscheidenden Impuls: „Die Kolpingsfamilie könnte einen Hilfsfonds gründen, um solche Situationen zu vermeiden.” Den Behörden sind nicht selten die Hände gebunden, weil sie nur streng nach Recht und Gesetz handeln und nicht auf die individuelle Situation eingehen können.
In den darauffolgenden Vorstandssitzungen wird das Thema aufgegriffen. Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen, ob der Vorschlag realisierbar ist. Ein wichtiger Einwand: „Können wir Geld an bedürftige Familien geben? – Und tatsächlich: So einfach ist das nicht.
Die Kolpingsfamilie hat in ihrer Satzung als Vereinszweck u.a. die Förderung der Bildung und die Jugendhilfe verankert. In diesem Rahmen sind Spenden möglich, allerdings nicht an Privatpersonen.
Die Kolpingsfamilie ist als gemeinnützig anerkannt. Die Empfänger der Spenden müssen ebenfalls gemeinnützig sein und in den Satzungszwecken übereinstimmen.
Die Kolpingsfamilie Hennef e.V. ist laut Satzung nicht mildtätig. Deshalb dürfen keine Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden. Würde dies angestrebt, müsste eine Bedürftigkeitsprüfung der Empfänger erfolgen.
Die Kolpingsfamilie kann ohne Probleme Spenden tätigen, die für die Bildung von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.
Empfänger dieser Zuwendungen muss immer ein gemeinnütziger Träger sein, zum Beispiel die Stadt mit ihrem Jugendamt, eine Kirchengemeinde, ein Förderverein einer Schule oder ein gemeinnütziger Verein wie der Kinderschutzbund.
Eigene Mitglieder dürfen keine Zuwendungen der (gemeinnützigen) Kolpingsfamilie erhalten.
Klares Verfahren
Am Anfang eines Verfahrens steht immer ein schriftlicher Antrag, der nicht von den Betroffenen gestellt werden kann, sondern von Vertrauenspersonen wie z.B. dem/der Klassenlehrer/in, dem/der Sozialarbeiterin des Jugendamtes oder einer Organisation.
Darin wird die Situation der Familie geschildert, die in einem finanziellen Engpass steckt, welche Bildungschancen dem Kind verloren gehen und wie geholfen werden kann. Eine Vertrauensperson bürgt also für das Vorliegen der beschriebenen Umstände; eine weitere Überprüfung seitens der Kolpingsfamilie findet nicht statt.
Der Vorstand hat eine Arbeitsgruppe berufen; ein Vorstandsmitglied leitet diese Arbeitsgruppe, die sich aus weiteren Personen zusammensetzt, die mit der Praxis vertraut sind und meist über berufliche (Lehrerin) oder ehrenamtliche (Schulpflegschaft) Erfahrungen verfügen.
Die Anträge werden streng vertraulich behandelt; maximal ein bis zwei Personen erfahren überhaupt die Namen der Betroffenen.
Nach der Meinungsbildung in der Arbeitsgruppe wird das Hilfeersuchen anonym an den Vorstand geleitet. Dazu gibt die Arbeitsgruppe ein Votum ab. Der Vorstand entscheidet abschließend.
Seit mehr als zehn Jahren ist der Familienhilfsfonds tätig; eine fünfstellige Summe wurde seitdem zur Verfügung gestellt. Am häufigsten geht es um die Finanzierung der Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag. Auch die (Mit-)Finanzierung von Musikunterricht und Schwimmkursen gehört dazu. Es gibt auch Lücken beim Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialgesetzbuch), die ausgeglichen werden. Jeder Fall ist anders.
Ein Problem: Armut wird verschämt verborgen, die Betroffenen sind meist zurückhaltend. Wichtig sind aufmerksame Pädagogen und Sozialarbeiter.
E-Mail: familienhilfsfonds@t-online.de
Weitere Informationen:
Was ist das Ziel?
Der Familienhilfefonds will Familien helfen. Hauptanliegen ist die persönliche Entwicklung und schulische Bildung. Kinder und Jugendlichen sollen Chancen eröffnet werden, trotz finanzieller Engpässe in der Familie.
Was leistet der Familienhilfsfonds?
Er hilft mit finanziellen Hilfen für Bildungszwecke, zum Beispiel Zuschüssen für Musikunterricht oder Hausaufgaben-Betreuung in der Schule. Bei der Hilfe wird über jeden Einzelfall entschieden.
Ansprechpartner:
Arbeitskreis Familienhilfsfonds der Kolpingsfamilie Hennef e.V.:
Martin und Monika Grünewald
Tel. (02242) 866336
E-Mail: familienhilfsfonds@t-online.de
Wer kann Anträge stellen?
– Das Jugendamt der Stadt
– Kindergärten mit gemeinnützigem Förderverein
– Schulen (Lehrer, Schulpflegschaft) mit gemeinnützigem Förderverein
– Kirchengemeinden
– Gemeinnützige Institutionen und Vereine
Der Antragsteller schildert kurz den Fall.
Er informiert über den Bedarf und dessen Kosten.
Er übernimmt die Verantwortung für das Vorliegen der geschilderten Fakten.
Er informiert, falls parallel bei anderen Institutionen um Hilfe gebeten wird.
Er nennt etwaige Fristen bzw. besondere Eilbedürftigkeit.
Hier zwei PDF zum Herunterladen:
Spendenkonto:
Kolpingsfamilie Hennef e. V.
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, IBAN DE41380601863711008011
Stichwort: Familienhilfsfonds
