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Kolpingsfamilie

Bottrop-Mitte

Portrait Adolf Kolping
Schmuckelement Kurve oben Schmuckelement Kurve oben

Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte ist als gemeinnützig anerkannt

veröffentlicht am

Gemeinnützigkeit und Spenden

Rechtsform

Wir, die Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte, sind nach § 1 Abs. 2 unserer Satzung ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.), aber durch klare Satzungsregelungen und Vorstand voll handlungsfähig.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wir sind nach dem uns vorliegenden Feststellungsbescheid vom 22.05.2019 zur Körperschaftssteuer durch das Finanzamt Bottrop als gemeinnützig anerkannt, weil wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und zwar im Einzelnen:

  • Förderung der Religion, der Altenhilfe sowie von Ehe und Familie
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Spendenbescheinigungen

Wir können daher abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen („Spendenbescheinigungen“) ausstellen. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit und zu Spendenquittungen sprechen Sie bitte den Vorstand an.

Sie möchten spenden?

Hierüber freuen wir uns sehr. Für unsere Arbeit ist finanzielle Unterstützung sehr hilfreich. Unser Engagement können Sie durch Ihre Spende weiterbringen.

Herzlichen Dank

Ihre Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte

Sparkasse Bottrop

Bankleitzahl: 424 512 20

Konto: 5330

IBAN: DE27 4245 1220 0000 0053 30

BIC: WELADED1BOT