Kolpingsfamilie Bottrop-Mitte informiert sich über Seelsorge in Justizvollzugsanstalten
Der katholische Gefängnisseelsorger Martin Schmitz berichtete bei der KF Bottrop-Mitte am 06.10.2013 über seine Aufgabe und tägliche Arbeit in der JVA Gelsenkirchen. Von dem gelernten Diplomtheologen und -sozialarbeiter erfuhren die Kolpinger, dass die Grundlage für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Grundgesetzes ist, das die uneingeschränkte Religionsausübung gewährleistet. Den Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Die Gefängnisseelsorge nimmt sich allen Menschen in den Justizvollzugsanstalten an, den Inhaftierten, den Angehörigen und den Bediensteten. Sie bestärken Menschen in ihrem Bemühen umzukehren und ein sinnerfülltes Leben ohne Straffälligkeit zu führen. Anhand der biblischen Urgeschichte ?Kain und Abel? erläuterte Martin Schmitz den Anwesenden den Zusammenhang von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Gefängnisseelsorge als Akt der Barmherzigkeit versteht sich als ein kirchlich getragener Dienst für die Gesellschaft. Thomas Wurm (Bericht u. Fotos)
– Weitere Fotos sind in der Mediathek einsehbar –