Satzung

Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge

Beitrags-
stufe
Bezeichnung Verbands-
beitrag p.a.
Zustiftungs-
betrag p.a.
Ortsbeitrag
p.a.
Gesamt-
zahlung p.a.
10 Mitglieder bis einschließlich
17 Jahre
12,00 € 0,00 € 0,00 € 12,00 €
20 Mitglieder bis einschließlich
17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit einem Kolpingsmitglied
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
30 Mitglieder, 18 bis einschließlich 26 Jahre 15,00 € 3,00 € 0,00 € 18,00 €
40 Mitglieder ab 27 Jahre 30,00 € 6,00 € 1,50 € 37,50 €
50 Mitglieder ab 27 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft
mit einem Kolpingsmitglied
15,00 € 3,00 € 0,50 € 18,50 €
60 Sozialbeitrag (ab 18 Jahre) 9,00 € 3,00 € 0,00 € 12,00 €

Erläuterungen:
Mitglieder bezahlen ihren Beitrag an die Kolpingsfamilie vor Ort.
Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag muss die von den überörtlichen Gremien festgesetzten finanziellen Verpflichtungen einschließen.
Für die Mitgliedschaft ist für jede Person ein unterschriebener Aufnahmeantrag erforderlich.

Die vorstehend genannten Mitgliedsbeiträge werden überwiegend an das Kolpingwerk Deutschland nach Köln für die nationale und internationale Kolpingarbeit weitergeleitet.