Beitrag 2023

geplante Beitragsordnung 2023

Stand: 11.01.2022 | letztes redaktionelles Update: 15.02.2022

Liebe Kolpingschwestern, liebe Kolpingbrüder,

die Bundesversammlung des Kolpingwerkes hat Anfang November 2021 auf ihrer digitalen Tagung eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen. Diese wird zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Bei genauerer Betrachtung  der neuen Beitragsordnung stechen folgende Aspekte direkt ins Auge:

  • Beitragsreduzierung für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden
  • Einführung eines Sozialbeitrages nach einheitlichen und verbindlichen Kriterien
  • Übersichtlichere Beitragsgruppen ermöglichen eine leichtere Zuordnung

Die Rahmenbedingungen waren für die Beitragskommission dabei klar umrissen:

  • finanzieller Rahmen auf der überörtlichen Ebene bleibt unverändert
  • örtlicher finanzieller Rahmen mit nur wenigen Änderungen 

Unterm Strich hat die Beitragskommission diese Herausforderung geschafft. Die örtlichen Veränderungen werden hinsichtlich der durchzuleitenden Beträge an den Kolping Bundesverband nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen von +/- 5% liegen.

Bezogen auf die im Namen und im Auftrag des Bundesverbandes eingezogenen Beitragsanteile greift das Solidaritätsprinzip.

Kolpingsfamilien mit jüngerer Altersstruktur zahlen weniger. Kolpingsfamilien mit älterer Altersstruktur zahlen etwas mehr.

Im Vorstand werden wir uns intensiv dazu austauschen mit welchen Veränderungen wir zu rechnen haben. Unsere Überlegungen und Erkenntnisse werden auch in unserem Vorschlag zur Höhe des Ortsbeitrag berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich ab 2023 nach der einfachen Formel zusammen:

Gesamtbeitrag = Kolpingbeitrag + Zustiftungsbeitrag + Ortsbeitrag 

Einfluss haben wir vor Ort nur auf die Höhe unseres Ortsbeitrages. Dieser wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Wir hoffen Euch bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung an dieser Stelle einen bestmöglichen Überblick geben zu können.
Bleibt informiert!

Eure
Kolpingsfamilie St. Meinolf

Rückfragen beantwortet gerne unser Kassierer per E-Mail.

Stand: 22.02.2022

Mit der Beitragsordnung 2023 wird neben den neuen regulären Beitragsgruppen auch ein neuer, sogenannter Sozialbeitrag eingeführt.

Um über alle Kolpingsfamilien hinweg eine einheitliche Anwendung zu garantieren, sind bundesweit die gleichen Kriterien zu erfüllen.

Der künftige Sozialbeitrag kann erstmalig mit dem Beitragsjahr 2023 in Anspruch genommen werden.
Um den Sozialbeitrag gewähren zu können, ist vom Mitglied gegenüber dem Vorstand die persönliche wirtschaftliche Bedürftigkeit nachzuweisen.

Anerkannt werden als Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit die jeweiligen Leistungsbescheide über die Bewilligung von:

  • ALG II (Arbeitslosengeld II) nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)

Die Prüfung wird vom Vorstand der Kolpingsfamilie durchgeführt.

Die Prüfung der Kriterien erfolgt in unserer Kolpingsfamilie durch den / die jeweilige/n Vorsitzende/n und Kassierer/in.

Über die Anwendung des Sozialbeitrags wird jeweils für ein Jahr entschieden. Für das jeweilige Folgejahr ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit erneut nachzuweisen.
Aufgrund der Rechnungslegung des Bundesverbandes gegenüber den örtlichen Kolpingsfamilien kann die Gewährung des Sozialbeitrages ab dem Folgejahr nur dann erfolgen, wenn der Nachweis jeweils bis Mitte November uns vorliegt.

Wenn Du Dich angesprochen fühlst und ab dem Jahr 2023 den Sozialbeitrag nutzen möchtest, wende Dich vertrauensvoll an Reinhild Neißkenwirth gen. Schroeder und/oder Michael Tegethoff. Die Kontaktdaten findest Du hier.

Die eingereichten Unterlagen (Kopie des jeweiligen Nachweises) sowie die abschließende Entscheidung des Vorstandes werden 10 Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Das Bundessekretariat behält sich eine Überprüfung der örtlichen Entscheidungen vor. Sollte das Bundessekretariat unserer eigenen Entscheidung nicht folgen, so informieren wir das betroffene Mitglied schnellstmöglich und bitten um Nachzahlung einer möglichen Beitragsdifferenz.

Die Änderungen und die Neuausrichtung des Beitrags ab dem Beitragsjahr 2023 wird uns im Vorstand in den nächsten Monaten begleiten.

Einige Details sind für unsere örtliche Arbeit noch nicht abschließend geklärt. Weitere Informationen hierzu folgen zeitnah. Wir bitten noch um ein wenig Geduld.

Beitragsordnung 2020 vs. Beitragsordnung 2023 | Was ändert sich?

  • Nur noch 3 Altersstufen
    0 – 17 Jahre | 18 – 26 Jahre |ab 27 Jahre
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit einem Kolpingmitglied werden beitragsfrei gestellt
  • Vereinfachte allgemeine Beitragsstruktur
    Die Tabelle stellt dar, in welchen Beitragsgruppen die derzeitigen Beitragsgruppen einmünden
  • Bei Erwachsenen in häuslicher Gemeinschaft ab 27 Jahren ist die Beitragszahlung für weitere Personen halb so hoch wie für die erste Person
  • Mitglieder, die den Einmalbeitrag leisten, werden beitragsfrei gestellt
  • Umstellung der Zahlungsweise von Quartalsrechnung auf Jahresrechnung
    Neuer Stichtag für Änderungen mit Beitragsauswirkungen: November des laufenden Jahres für das Folgejahr
  • Neu! Einführung eines Sozialbeitrages mit bundesweit einheitlichen Kriterien (Infos siehe oben)
Stand: 11.03.2022 | redaktionelle Ergänzung: 09.04.2022

In seinen letzten Sitzungen hat der Vorstand sich intensiv zur neuen Beitragsordnung ausgetauscht. Nach umfänglichem Abwägen zwischen sozialen Faktoren und wirtschaftlicher Notwendigkeit ist folgender Vorschlag zu den Beiträgen ab 01.01.2023 erarbeitet worden.

Für alle Einmalbeitragszahler werden wir eine eigenständige Beitragsgruppe anbieten, die auch die Beitragsfreiheit vom Ortsbeitrag enthält. Die Beitragsfreiheit können wir so lange gewähren, wie das Kolpingwerk Deutschland den örtlichen Kolpingsfamilien die jährliche Unterstützung in Höhe von 15 € zukommen lässt.  

Dieser Abstimmungsvorschlag wird seitens des Vorstandes in die Mitgliederversammlung im August eingebracht. Wir bitten unsere Mitglieder diesem Vorschlag zuzustimmen.

Stand: 20.01.2022

Der Einmalbeitrag ist seit mehreren Jahren die Chance auf eine lebenslange, beitragsfreie Mitgliedschaft im Kolpingwerk.

Aktuell beträgt die Höhe 1.500 € für Einzelmitglieder und 2.250 € für Ehepaare.

Einmalbeitrag: Für Dich – Für Uns – Für Kolping

Die Vorteile des Einmalbeitrages liegen auf der Hand:

  • Für Dich: Lebenslange Beitragsfreiheit = Nie mehr Beiträge zahlen!
  • Für Uns: Jährlicher Zuschuss von mindestens 15 € für Deine Kolpingsfamilie
  • Für Kolping: Sicherung der Zukunft des Verbandes und dessen Arbeit durch Schaffung einer verlässlichen Grundlage und Absicherung der finanziellen Zukunft des Kolpingwerkes Deutschland

Weitere Informationen zum Einmalbeitrag findest Du hier.

Unsere Tipps rund um den Einmalbeitrag:

TIPP 1:
Der Einmalbeitrag wirkt steuervermeidend in Deiner nächsten Einkommenssteuererklärung.

TIPP 2:
Nutze in 2022 den ggü. 2023 noch geringeren Einmalbeitrag.
(2022: 1.500 € für Einzelne Personen | 2023: 1.800 € für Einzelne Personen)

TIPP 3:
Zahlung in bis zu drei Raten möglich.
Die Beitragsfreistellung erfolgt dann nach Eingang der letzten Rate.
Detailfragen zur Umsetzung – auch im Übergang 2022 / 2023 – bitte per E-Mail an: svenja.thomas [ät] kolping [punkt] de