Das neue Beitragsjahr steht vor der Tür. In diesem Zusammenhang weist der Mitgliederservice darauf hin, dass die Kolpingsfamilien Änderungen der persönlichen Beitragsmerkmale nur bis 30.11.2024 zum Mitgliederservice in Köln melden können, um im Beitragsjahr 2025 berücksichtigt werden zu können.
Dieser Stichtag betrifft insbesondere all diejenigen, die (auch) in 2025 den Sozialbeitrag nutzen möchten.
Du möchtest im Jahr 2025 erstmalig den Sozialbeitrag nutzen? Dann nimmt bitte Kontakt zu Reinhild Neißkenwirth oder Michael Tegethoff auf.
Als Nachweis wird der Bescheid über den Bezug von
- Bürgergeld,
- Arbeitslosengeld I,
- BaföG oder
- Berufsausbildungsbeihilfe
benötigt. Hier reicht in der Regel eine Kopie, Foto oder Scan der ersten Seite aus. Die Prüfung der Voraussetzungen muss bis 30.11.2024 abgeschlossen sein.
Der Mitgliederservice ist per E-Mail unter mitgliederservice (ät) kolping-meinolf (punkt) de oder postalisch unter Kolpingsfamilie Bielefeld / St. Meinolf, Meinolfstr. 1a, 33607 Bielefeld erreichbar.
Danke schon jetzt im Voraus für Eure Mitarbeit.