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Bielefeld-Schildesche

Portrait Adolf Kolping
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Info zur neuen Beitragsordnung ab 2023

veröffentlicht am

Information unseres Kassenwartes Peter Schenk:

Die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland hat eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Primäres Ziel war es dabei,
für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, eine Beitragsminderung zu erreichen, sowie durch die Einführung eines Sozialbeitrags Mitglieder in persönlich schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.
Der künftige Mitgliedsbeitrag setzt sich unverändert aus den Bausteinen „Verbandsbeitrag und Zustiftungsbetrag“ sowie dem „Ortsbeitrag“ zusammen. Während wir „Verbandsbeitrag und Zustiftungsbetrag“ ungekürzt an das Kolpingwerk Deutschland beziehungsweise an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland weiterleiten müssen, bleibt der Ortsbeitrag zu 100% bei unserer Kolpingsfamilie.
In der Mitgliederversammlung am 23.10.2022 im HOT Schildesche haben wir die formale Übernahme der neuen Beitragsordnung sowie die Höhe des künftigen Ortsbeitrages beschlossen.

Wir werden die geänderten Beiträge zu den üblichen Terminen, sofern Lastschrift vereinbart, abbuchen. Alle anderen Mitglieder bitten wir ihre Daueraufträge anzupassen bzw. bei den anstehenden Überweisungen die neuen Beitragsgrößen zu berücksichtigen.

Nähere Informationen sind in der Mediathek und im Anhang abrufbar.